Auszug aus dem Protokoll der Ortschaftsratssitzung vom 22.11.2018

1. Mitteilungen des Ortsvorstehers
- Die vorhandenen zwei hölzernen Ortseingangstafeln “Willkommen in Kiebingen“ werden nicht wie bisher kommuniziert durch eine Metalltafel im Rahmen des Orientierungsleitsystems ersetzt, sondern die Holzkonstruktionen bleiben bestehen und lediglich der Aushangsbereich wird durch modernere Schaukästen ersetzt und in die vorhandenen Ortseingangstafel integriert.

- Die Duschräumlichkeiten in der Sülchgauhalle wurden innerhalb der letzten Tage saniert, u. a. wurden neue Handwaschbecken montiert und teilweise neue Fliesen verlegt. Der vorhandene Heizkörper wird innerhalb der nächsten Tage noch durch einen neuen Heizkörper ersetzt. Dadurch wurde der Zustand der Duschräumlichkeiten mit den momentan zur Verfügung stehenden Mitteln verbessert.

- Wie allgemein der Presse entnommen werden konnte, befindet sich die Stadt derzeit in der Planungsphase von Fußballkunstrasenplätzen. Kiebingen ist dem Bezirk 1 von 4 zugeordnet.
Aktuell besteht jedoch die Diskussion über die Belastung durch Microplastiks, Anlass hierfür war ein Bericht im“Spiegel“ der nun im Gemeinderat für reichlich Diskussion sorgte. Die weitere Umsetzung des Projektes muss abgewartet werden und wird zeitnah mit den Sportvereinen diskutiert.

- Weiterhin fand am Donnerstag 22. November auch die Auftaktveranstaltung für die Sportentwicklungsplanung statt. Dies ist ein Konzept, welches durch eine externe Firma erarbeitet wird. Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse sowie Bürgerbefragungen soll ein Plan erarbeitet werden wie sich die sportstadt Rottenburg und ihre Teilgemeinden weiterhin entwickeln soll.. In dieser Planung geht es nicht ausschließlich um die vorhandenen Sportplätze und Hallen, sondern allgemein um das Thema „Sport“, u. a. werden auch Fitnesscenter oder andere kommerzielle Sportanbieter in diese Planung eingebunden.

- Außerdem gibt OV Stopper bekannt, dass an folgenden Messstellen innerhalb des letzten Monates Geschwindigkeitsmesskontrollen durchgeführt worden sind:

L370, Kiebinger Straße Einmündung Rohrhaldenstraße am 12.10.2018 von 11:25 Uhr bis 14:30 Uhr, 2105 gemessene Fahrzeuge, hiervon 29 Überschreitungen

Stiegelstraße am 15.10.2018, 07:00 – 08:45 Uhr, 13 gemessene Fahrzeuge, hiervon 10 Überschreitungen

L370, Kiebinger Straße Einmündung Sonnenbergstraße am 17.10.2018 von 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr, 640 gemessene Fahrzeuge, hiervon 23 Überschreitungen, Höchste Geschwindigkeit mit 89 km/h

Stiegelstraße am 22.10.2018, 11:25 – 13:00 Uhr, 20 gemessene Fahrzeuge, hiervon 8 Überschreitungen, Höchstgeschwindigkeit mit 20 km/h

- Im Rahmen des Schulwegeplans wurden zwischenzeitlich Verbesserungen durchgeführt, u. a. wurde die Zick-Zack-Markierung gegenüber der ehemaligen Gaststätte „Hirsch“ in der Neckarstraße erneuert und verlängert.

Am Kirchenbuckel wurden im Kurvenbereich ebenfalls Zick-Zack- Markierungen angebracht.

Hier wird noch geprüft ob ein einseitiges Parkverbot angebracht werden soll. Sollten sich die Parker nicht an die Markierungen halten.

Ferner wurden Schilder versetzt und die "Achtung Kinder"-Markierungen auf der Fahrbahn erneuert.



TOP 2: Anhörung der Ortschaftsräte zum Haushaltsplan-Entwurf 2019

OV Stopper führt mit Hilfe von Auszügen einer PowerPoint-Präsentation von Stadtkämmerer Herrn Berthold Meßmer in die Thematik des Haushaltes für das Jahr 2019 ein.

In der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2018 wurde der Entwurf des gesamtstädtischen Haushaltsplanes in den Gemeinderat eingebracht, hiervon zitierte OV Stopper einige Passagen der Ansprache von Oberbürgermeister Stephan Neher. Unter anderem stehen Schwerpunktprojekte, wie z. B. der Ausbau von schnellem Internet, die Stadtkonzeption 2030, der Neubau der Hohenberggrundschule, Bau der Grundschule in Hailfingen, Bau des Feuerwehrhauses in Wurmlingen, die Sanierung der Kreuzerfeldrealschule und einiger Kindertageseinrichtungen, sowie die Grundsanierung des Jugendhauses Klause und die Eigenkapitalausstattung der 2017 gegründeten Wohnbaugesellschaft, an.

Die Anmeldungen im städtischen Ergebnishaushalt (ErgHH) wurden für Kiebingen besprochen, u. a. stehen Mittel für neue Reifen der Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung, sowie 10.000,00 € für das 30-Jährige-Jubiläum mit Lion-sur-Mer

Der Ansatz für die Aufwendungen der Technischen Betriebe Rottenburg (TBR) wurde unter einigen Kostenstellen angepasst. Der Gesamtansatz beträgt ca. 80.000 – 90.000 € für die TBR.

Die Anmeldungen im städtischen Finanzhaushalt (FinHH) wurden für Kiebingen besprochen. Im Finanzhaushalt stehen für das Jahr 2019 Mittel zur Breitbandausstattung der Schule zur Verfügung, sowie der Bau der Brücke auf Grund der B28. Weiterhin stehen Mittel zur Verfügung zur Planung der Ortsdurchfahrt.

Die laut Architekt geschätzten Umbaukosten für das Jugendhaus in Kiebingen in Höhe von 100.000,00 € wurden seitens der Verwaltung auf 20.000,00 € gekürzt. Das Gremium ist mehrheitlich nicht mit der Kürzung der Mittel für die Grundsanierung des Jugendhauses einverstanden. Bei der Sanierung handelt es sich um eine große Investitionsmaßnahme, die auch auf Grund des Neubaus der B28 entsteht. Weiterhin nimmt das Gremium zur Kenntnis, dass dem kernstädtischen Jugendhaus Klause 950.000,00 € ohne Einbringung von Eigenleistung zur Verfügung stehen.
Das Gremium bringt nochmals zum Ausdruck, dass hierbei nun die Verwaltung in der Verantwortung sieht, die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit das Jugendhaus der Örtlichkeit angepasst werden kann, u. a. müsse der Eingangsbereich des Jugendhauses auf die nördliche Seite verlegt werden.
Dieser Punkt wird muss daher in den Haushaltsberatungen vom Gemeinderat nochmals abschließend entschieden werden.

Das Gremium ist mehrheitlich auch nicht mit der Streichung der 1,1 Mio € für die Bahnsteigverlegung einverstanden.

Das Gremium stimmte unter Vorbehalt der Ziffern 1 und 4 mit 10 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme dem FinHH 2019 zu.


TOP 3: Landwirtschaftliche Pachtflächen

Dem Gremium wurde ein Musterpachtvertrag vorgelegt.

Die Fraktion Frischer Wind/Unabhängige Wählervereinigung gibt zu bedenken, dass die abgedruckte Kündigungsfrist (gesetzliche Kündigungsfrist) sehr knapp ist, vor allem in Hinblick auf biologische Landwirtschaft. Biologischer Anbau benötigt ca. 2 Jahr um die Auszeichnung als biologischer Anbau zu erhalten und die Landwirte benötigen daher gewisse Planungssicherheit.

ORat Schwab stellt im Hinblick dieser Planungssicherheit den Antrag, den § 4 „Kündigung“ unter Ziffer 1 wie folgt abzuändern: „Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jedes Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am 3. Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des 4ten drauf folgenden Pachtjahres kündigen.

Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

Das Gremium ist sich mehrheitlich darüber einig, dass die Bewirtschaftungshinweise unter § 9 (1) Ziffern b), c) und h) im Pachtvertrag für Kiebingen aufgenommen werden sollen.
Der § 9 (1) Ziffer i) soll wie folgt abgeändert werden „zu gewährleisten, dass Pflanzenschutzmittel (z. B. Glyphosat) nicht eingesetzt werden.“

Nach ausführlicher Diskussion aller Inhalte des Musterpachtvertrages stimmt das Gremium mit 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung für den vorliegenden Musterpachtvertrag ab.


Der Pachtzins in Kiebingen für landwirtschaftliche Pachtflächen beträgt aktuell 0,50 €/Ar für Wiesenflächen und 1,00€/Ar für Ackerflächen. Die Anpassung des Pachtzinses wurde innerhalb der letzten Jahre vernachlässigt.

Nach Auskunft der Stadtkämmerei, Liegenschaftsabteilung, soll der Pachtzins sich am Bodenrichtwert orientieren. Die meisten der 17 Ortsteile, sowie die Stadtkämmerei, haben den Pachtzins auf 1,00€/Ar für Wiesen und 2,00€/Ar für Ackerflächen angehoben.

Die geplante Anhebung des Pachtzinses wird im Gremium stark diskutiert. U. a. bringen ORat Bachmann, sowie ORätin Stockmayer-Eberhardt zur Sprache, dass sie aktuell keine Notwendigkeit sehen, den Pachtpreis anzupassen. Durch die Anpassung des Pachtzinses der gemeindeeigenen Flächen, würden die privaten Verpächter sich am neuen Preis orientieren und somit würde sich für privat angepachteten Flächen der Pachtzins ebenfalls erhöhen. Die aktuellen Pachtpreise sind innerhalb der letzten Jahre auch dadurch gestiegen, dass viele Flächen ausschließlich nur noch für die Bedienung von Biogasanlagen bewirtschaftet werden und dort höhere Preise erzielt werden können. Sie erörtern weiterhin, dass ein Landwirt durchschnittlich lediglich 2.200,00 € brutto verdient.

Nach allgemeiner Aussprache wird im Gremium über einen Kompromiss abgestimmt, der folgenden Pachtzins vorsieht: 0,75€/Ar für Wiesenflächen und 1,50€/Ar für Ackerflächen.

Für diesen Kompromissvorschlag stimmten 4 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen.

Für den vorgeschlagenen Pachtzins von 1,00 €/Ar für Wiesenflächen und 2,00€/Ar für Ackerflächen stimmen 6 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.

Für die ab jetzt abzuschließende Pachtverhältnisse wird somit der neue Pachtzins von 1,00 €/Ar für Wiesenflächen und 2,00 €/Ar für Ackerflächen herangezogen.

TOP 4: Widmung von Straßen und Plätzen laut Beschlussvorlage

Die Verwaltungsstelle hat vom städtischen Tiefbauamt eine Beschlussvorlage über die Widmung von Straßen und Plätzen erhalten. Diese wurde dem Gremium vorab zur Verfügung gestellt.

Der Beschlussantrag laut Vorlage lautet wie folgt:

Es wird empfohlen, die im abgedruckten Lageplan (Anlage 1) rot dargestellte Fläche, als “Ersatzstellplätze für die Mehrzweckhalle“ in Rottenburg am Neckar-Kiebingen zu widmen. Gemäß § 3 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG), in der Fassung vom 11. Mai 1992, in Kraft ab dem 09.07.1992, zuletzt geändert am 23. Februar 2017, als Parkplätze gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 3 Straßengesetz (StrG) zu widmen.

Es wird empfohlen, die im abgedruckten Lageplan (Anlage 1) rot dargestellte Flächen als „Parkplätze in der Wasenstraße/Ecke Vorstadtstraße“ gemäß § 3 des Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) , in der Fassung vom 11. Mai 1992, in Kraft ab dem 09.07.1992, zuletzt geändert am 23. Februar 2017, als Parkplätze/Behindertenparkplätze, gemäß § 3 Abs. 2 Ziff. 3, Straßengesetz (StrG) zu widmen

Es wird empfohlen, die im abgedruckten Lageplan (Anlage 1) blau dargestellte Fläche „Fußweg und Radweg“ gemäß § 3 des Straßengesetz für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 11. Mai 1992, in Kraft ab dem 09.07.1992, zuletzt geändert am 23. Februar 2017 als Fuß- und Radweg gemäß § 3 Abs. 2 Ziff. 4b, 4c und 4d Straßengesetz (StrG) zu widmen.

Es wird empfohlen, die im abgedruckten Lageplan (Anlage 1) blau schraffierte Fläche als “Fußweg von den Ersatzstellplätzen zur Wasenstraße gemäß § 3 des Straßengesetz für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 11. Mai 1992, in Kraft ab dem 09.07.1992, zuletzt geändert am 23. Februar 2017 als Fußweg gemäß § 3 Abs. 2 Ziff. 4c, 4d Straßengesetz (StrG) zu widmen.

Es wird empfohlen, die im abgedruckten Lageplan (Anlage 1) grün dargestellte Flächen als „Straße, Fußgängerbereich, Fuß-und Radweg, gemäß § 3 des Straßengesetz für Baden- Württemberg, in der Fassung vom 11. Mai 1992, in Kraft ab dem 09.07.1992, zuletzt geändert am 23. Februar 2017 als Straße, Fußgängerbereich, Fuß- und Radweg gemäß § 3 Abs. 2 Ziff. 2 und 3, § 3 Abs. 2 Ziff. 4b, 4c, 4d Straßengesetz (StrG) zu widmen.

Es wird empfohlen, die im abgedruckten Lageplan (Anlage 1) rosa dargestellte Fläche als „Fußgängerbereiche mit Spielplatz“ gemäß § 3 des Straßengesetz für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 11. Mai 1992, in Kraft ab dem 09.07.1992, zuletzt geändert am 23. Februar 2017 als Fußgängerbereich und sonstiger Fußwege gemäß § 3 Abs. 2 Ziff. 4c, 4d Straßengesetz (StrG) zu widmen.

Das Straßengesetz unterscheidet nicht, wie eine Fläche befestigt ist, also ob es eine geteerte Fläche, oder ob es sich hierbei um eine mit Gras bewachsende Grünfläche handelt.

Das Gremium weist darauf hin, dass an den Parkplätzen in der Wasenstraße/Ecke Vorstadtstraße laut Ziffer 2 keine Schilder für Behindertenparkplätze, angebracht sind. Die Ortsverwaltung sagt die Anbringung solcher Schilder zu.

Nach kurzer Aussprache stimmt das Gremium mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme der Beschlussvorlage zu.


TOP 5: Sachstand Baugebiet „Krummes Gewand“

OV Thomas Stopper teilt bezüglich des Baugebietes den Sachstand mit, dass es nach dem Bürgerentscheid über das Gewerbegebietes „Herdweg/Galgenfeld“ auch Folgen für das geplante Baugebiet gibt. Die Fraktionen im Gemeinderat haben sich darauf geeinigt, dass bis zu einer Klausurtagung im Februar 2019 keine weiteren Grundstücke im geplanten Baugebiet aufgekauft werden. Im Baugebiet sind aktuell jedoch bereits ca. 80 % der Fläche aufgekauft. Wie sich die Entwicklung des Baugebietes abzeichnet muss aktuell abgewartet werden.

ORat Schirmer möchte bezüglich des geplanten Baugebietes „Krummes Gewand“ wissen, wie viele Bewerber sich derzeit auf der Warteliste befinden. OV Stopper teilt mit, dass hierzu bereits noch eine offene Anfrage von ORat Volkmar Raidt besteht und diese in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung beantwortet wird.

Weiterhin möchte ORat Schirmer eine Übersicht über die bestehenden Leerstände in Kiebingen.

OV Stopper sagt zu, sich diesbezüglich zu erkundigen.

ORat Latus bringt ein, dass Eigentümer von leerstehenden Gebäuden von der Ortsverwaltung angeschrieben werden können, mit der Bitte die Gebäude zu vermieten bzw. zu verkaufen.
OV Stopper sagt zu, sich über solch ein Anschreiben ebenfalls zu erkundigen.

TOP 6: Erhaltung Fußweg Stiegelstraße/Kiebinger Straße

Das Gebäude Kiebinger Straße 37, ehemaliges Gebäude der Kreissparkasse Tübingen, wurde privat veräußert. Der vorhandene Fußweg, sowie die dazugehörige Treppenanlage, wurde damals in Zusammenarbeit mit Kreissparkasse und Stadt auf öffentlicher, sowie privater Fläche, hergestellt. Durch den Verkauf der privaten Fläche kann der vorhandene Fußweg nicht wie bisher weiter aufrechterhalten werden. Die öffentliche Fläche ist bei Erhaltung des Fußweges neu zu Gestaltung.

Nach Kostenschätzung des Tiefbauamtes kostet die Umgestaltung der Treppenanlage ca. 20.000,00 – 25.000,00 € einmalige Herstellungskosten.

Die vorhandene Fläche ist nicht geeignet um eine Rampenanlage zu bauen, da die Steigung zu hoch ist, daher kommt ausschließlich eine Treppenanlage in Frage.

Das Gremium ist sich mehrheitlich darüber einig, dass die bestehende Treppenanlage aktuell nicht umgestaltet werden soll, sondern die Straßenplanung bezüglich der Umgestaltung der Kiebinger Straße ab dem Jahr 2021 abgewartet werden soll. Die Umgestaltung des Fußweges soll dann in das Sanierungsgebiet mit aufgenommen werden.

Nach Aussprache des Gremiums wird in heutiger Sitzung kein Beschluss gefasst.

TOP 7: Informationen über Baugesuche

Folgende Baugesuche wurden vom Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung genehmigt:

Umbau des bestehenden Wohngebäude zu einer zusätzlichen Wohnung, sowie Erstellen eines notwendigen KFZ-Stellplatzes und 2 notwendigen Fahrrad-Stellplätzen, Flurstück-Nr. 18/4, Auf dem Rain 1


Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus mit Keller an das bestehende Wohnhaus, Flurstücks-Nr. 1936/4, Stäuperle 5

Die Planhefte wurde dem Gremium zur Kenntnisnahme in die Runde gereicht.

TOP 8: Anfragen der Damen und Herren Ortschaftsräte

OR Raidt:

Er wurde im Ort darauf angesprochen, ob ein Kinder-Zirkus in Kiebingen gastieren kann. Solch ein Zirkus hat bereits vor einigen Wochen in Hemmendorf gastiert. Der Zirkus gestaltet mit Kindern aus dem Ort ein Programm und führt dies dann auf. Der Zirkus stellte in Aussicht die Einnahmen aus einer Aufführung einer örtlichen Organisation zur Verfügung zu stellen.

OV Stopper bittet darum, dass sich Ansprechpartner vom Zirkus bei ihm melden soll.

Weiterhin möchte OR Raidt wissen, ob und welches Gewerbe im Gebäude Vorstadtstraße 29 angemeldet ist.

OV Stopper wird dies an die entsprechenden Ämter zur Überprüfung weiter geben.

OR Schwab:

Er teilt mit, dass die Friedhofskapelle allgemein in einem verschmutzten Zustand ist. In der 2te und 3ten Ebene muss eine Grundreinigung durchgeführt werden. Der Turm der Friedhofskapelle dient für die Fledermäuse im Sommer als Sommerquartier und kann daher nur im Winter gereinigt werden.

OV Stopper teilt hierauf hin mit, dass er bereits vor einigen Wochen die Kapelle in Augenschein genommen hat und eine Reinigung zu Lasten des Haushaltes der Ortsverwaltung durchgeführt werden kann, jedoch hierfür eine Spezialfirma angefragt werden muss.
Die Ortsverwaltung wird sich diesbezüglich mit der Kirchengemeinde in Verbindung setzen.

OR Schach:

Er teilt mit, dass der Schulwegeplan seitens der Verwaltung mit dem Ordnungsamt besprochen wurde. Der Elternbeirat möchte zusätzlich noch sogenannte „Fußstapfen“ auf diversen Gehwegen anbringen, um den Kindern zu signalisieren, dass die jeweilige Straße an der markierten Stelle zu überqueren ist.

OV Stopper teilt hierzu mit, dass einige Maßnahmen aus dem Schulwegeplan bereits umgesetzt worden sind, z. B. die Zick-Zack-Markierungen in der Froschgasse/Paulinerstraße zur Verdeutlichung des Parkverbotes. Die geplante Kennzeichnung auf Gehwegen durch die Schule mit den „Fußstapfen“ wird seitens der Ortsverwaltung zur Kenntnis genommen. Die „Fußstapfen“ sind keine geltenden Verkehrszeichen und werden vom Ordnungsamt als kritisch gesehen. OV Stopper bittet Herr Schach und die Schulleitung selbst zu entscheiden, ob solch eine Markierung förderlich oder eher gefährdend ist.

TOP 9: Verschiedenes

ORat Raidt teilt mit, dass auf mehreren städtischen Friedhöfen derzeit über die Errichtung von öffentlichen WCs im Rahmen der Haushaltsberatungen beraten wird. Vermutlich werden sogenannte Unisex-Toiletten erstellt. Er möchte wissen, ob dies auch für den Kiebinger Friedhof aktuell geplant ist.

OV Stopper gibt hierzu an, dass derzeit eine Lösung für einen Friedhof in der Kernstadt erarbeitet wird, der auch auf andere Friedhöfe übertragen werden kann. Jedoch steht der Kiebinger Friedhof aktuell nicht in der Planung. OV Stopper bittet das Gremium um Einholung einer Meinungsbilder der Bürgerschaft, ob solch eine Errichtung auf dem Friedhof gewünscht wird. Er persönlich hat noch nie eine Toilette auf dem Friedhof vermisst.

ORat Edelmann gibt bekannt, dass der geplante Verkaufsstand/Imbisswagen für Lion-sur-Mer wie geplant nicht möglich ist. Ein Wagen in der größe 6mx3m ist nicht zu finden. Als weitere Lösungsmöglichkeit wurde ein fahrbarer Untersatz für den vorhandenen Stand genannt. ORat Schwab und ORätin Stockmayer-Eberhardt geben zu bedenken, dass die Delegation der Partnerstadt aus Lion-sur-Mer auf die vorhandene Größe angewiesen ist, um am Neckarfest die Crêpes zu verkaufen. Die Delegation aus Lion-sur-Mer finanziert sich zum Großteil allein aus den Verkaufserlösen vom Neckarfest.

OV Stopper gibt folgende Informationen zur Kenntnis bekannt:

Der Seniorennachmittag findet am 16.12.2018 statt, die Mitglieder des Ortschaftsrates sind hierzu herzlich eingeladen und zur Mitarbeit aufgerufen.


Die Kommunalwahl findet am 26.05.2019 statt. Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 28.03.2019. In Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern, in denen keine unechte Teilortswahl stattfindet, dürfen die Wahlvorschläge doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Für Ortschaftsratswahlen gilt dies in gleicher Weise.


Für die Stadtkonzeption 2030 wird die Stadt eine Koordinatorenstelle mit 100 % Beschäftigungsumfang besetzen. Für die Beteiligung an der Stadtkonzeption 2030 darf bereits heute geworben werden.


Nach Terminabstimmungen im Gremium findet der 1. Arbeitskreis zum 30-Jährigen Jubiläum der Partnerschaft mit Lion-sur-Mer am 10.12.2018 um 19:30 Uhr im Kiebinger Rathaus statt. Alle Interessierten Bürger*innen sind herzlich eingeladen.
Das Gremium stellt sich einhellig zur Mithilfe am Jubiläumswochenende vom 30.05.2019 bis 02.06.2019 zur Verfügung.
05.12.2018 - Verwaltungsstelle Kiebingen


Zusätzliche Informationen und Dienste

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