Auszug aus der Sitzung des Ortschaftsrates Kiebingen am 14.11.2019


Mitteilungen des Ortsvorstehers
- Der Vorsitzende gibt die aktuelle Zeitschiene der Stadtkonzeption bekannt:
November 2019 Verwaltungsworkshop
Januar 2020 Gemeinderatsklausurtagung
März/April 2020 Rückkopplung der Themen in die Ortschaften

- Die Firma Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG (Straßen- und Tiefbauarbeiten) teilt mit, dass auf dem Festplatz 2 Bürocontainer, sowie 2 Werkzeugcontainer, aufgestellt werden. Die Firma wird nächstmöglich mit der Erstellung der Leitungstrasse, sowie der Umfahrung der Arthur-Junghans-Straße, beginnen.

- An folgender Messstelle wurden innerhalb der letzten Wochen, durch das Ordnungsamt, eine Geschwindigkeitsmesskontrolle durchgeführt:

- 05.11.2019, 13:20 – 15:45 Uhr, L 370 Kiebinger Straße, Höhe Hausnummer 33,
1700 gemessene Fahrzeuge hiervon 70 Überschreitungen


Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
Der Ortschaftsrat Kiebingen beschließt, dem Verein „Hopfen-Hopser Kiebingen 1988 e.V.“, das Untergeschoss und den ehemaligen Schlachtraum des Gebäudes im Unterdorf 14 für weitere 10 Jahre zu den bisherigen Konditionen zu vermieten.


Anmeldungen zum Haushalt 2020
In der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2019 wurde der Entwurf des gesamtstädtischen Haushaltsplanes in den Gemeinderat eingebracht, hieraus zitiert OV Stopper einige Passagen.

Im Jahre 2020 sind Investitionen von insgesamt 42,01 Mio Euro vorgesehen.

Hier nur ein paar der größten Investitionen:
Kapitalausstattung Wohnbaugesellschaft 2,51 Mio Euro
Neubau Feuerwehrgerätehaus Wurmlingen 1,25 Mio Euro
Neubau Sofie-Scholl- Schule Hailfingen 1,63 Mio Euro
Sanierung Realschule Kreuzerfeld Kernstadt 1,89 Mio Euro
Sanierungsmaßnahme Bahnhof mit östl. Königstraße Kernstadt 1,74 Mio Euro
Breitbandversorgung Schulstandorte 2,44 Mio Euro
Für die Jahre 2021-2023 sind Gesamtinvestitionen von insgesamt 91,74 Mio Euro vorgesehen.
Nach dem vorliegenden Finanzplan werden wir im Jahre 2020 unsere Investitionen noch ohne neue Kredite finanzieren können.
In den Folgejahren wird dies allerdings voraussichtlich nur noch unter Rückgriff auf Fremdmittel gelingen. Dies erscheint vor dem Hintergrund der erforderlichen Vorfinanzierung des Wohnbaulandprogramms vertretbar, weil die Kredite durch den Verkauf der erschlossenen Grundstücksflächen kurzfristig zurückbezahlt werden können.

Weiterhin wird das Bürgergeld auch im Jahr 2020 wieder den Vereinen/Organisationen zur Verfügung stehen, für Kiebingen wird sich dies auf 10.475 Euro belaufen.

Die Anmeldungen im städtischen Ergebnishaushalt (ErgHH) wurden für Kiebingen vorgestellt.

Das Gremium stimmt den Anmeldungen im ErgHH 2020 zu.


Im städtischen Finanzhaushalt (FinHH) wurden für Kiebingen u. a. folgende Investitionen berücksichtigt:
Aufstellung von Urnenstelen auf dem Kiebinger Friedhof
Lärmschutzwand B28; Gemarkung Kiebingen
Neue Besprechungsstühle für den Sitzungssaal im Rathaus
Planungsrate Rückbau Ortsdurchfahrt
Die beantragten Investitionen zur Sanierung der Toilettenanlagen im Vereinsraum der Rohrhaldenschule, sowie in der Sülchgauhalle, wurden im Entwurf des Haushaltsplanes seites der Verwaltung gestrichen. Mit dieser Streichung ist das Gremium mehrheitlich nicht einverstanden.
Dem Gremium ist bekannt, dass die Bahnsteigverlegung mit der Realisierung der Regionalstadtbahn eingeplant wird und daher aktuell keine Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Das Gremium stimmt, unter Vorbehalt der Ziffern 2 und 3 (Toilettenanlagen) , dem FinHH 2020 zu.


TOP 4: Sachstand Festplatz
Der Vorsitzende informiert die Anwesend darüber, dass am 07.11.2019 eine Besprechung zwischen ihm, OR Gremiumsmitgliedern, den Anwohnern und den betroffenen Vereinen stattgefunden hat.

Am bestehenden Festplatz werden durch den Bau der B28 ca. 28 ar am südlichen Rand wegfallen.

Der Ausgleich der wegfallenden Fläche kann durch 2 Möglichkeiten geschaffen werden:

1. Nord-Erweiterung
Derzeit schwierig, da eine benötigte Fläche nicht angekauft werden kann und Anlieger erhebliche Einwendungen gegen solch eine Erweiterung haben.

2. West-Erweiterung bedeutet ein Eingriff in das bestehende FFH Gebiet und die darin befindlichen mageren Flachland Mähwiesen. Eine entsprechend große Erweiterung hätte außerdem zur Folge das ein Bebauungsplan über das Gelände gelegt werden müsste. Dies bedeutet wiederum eine längere Bearbeitungszeit und Auflagen.

Eine weitere Möglichkeit wäre einen kleineren Festplatz (28 ar kleiner als bisher) zu nutzen und im Ausgleich dafür eine bessere Infrastruktur zu erhalten.
Ausserdem wurde mit den Vereinen über die Ausstattung des zukünftigen Festplatzes diskutiert und derne Anregungen aufgenommen.

Der OR wird sich in einer der nächsten Sitzungen für eine Plan Variante sowie die zukünftige Ausstattung entscheiden müssen.


Sachstand Neues Baugebiet
Der Vorsitzende zeigt einen Muster-Zeitplan für ein Bebauungsplanverfahren. Hiernach dauert es ca. 14 Monate bis ein B-Plan, ohne beschleunigtes Verfahren, in Kraft tritt.
In Kiebingen konnten aktuell noch nicht alle benötigten Flächen für das Baugebiet aufgekauft werden, so dass das beschleunigte Verfahren nach §13b BauGB für Kiebingen nicht mehr angewandt werden kann, da dies zum 31.12.2019 ausläuft.

OV Stopper zeigt zur besseren Darstellungen einen Plan „Krummes-Gewand Süd“, sowie den bisher veröffentlichten Plan „Krummes Gewand/ Obere Kreuzlesäcker“ und erörtert, dass im Bereich Krummes-Gewand Süd alle Grundstücke bereits aufgekauft worden sind, bzw. bei einem Grundstücksinhaber nur noch der Notartermin fehlt.
Mit diesem Gebiet könnte seiner Ansicht nach angefangen werden, das Gebiet zu erschließen und dann das Gebiet im 2. Bauabschnitt nach Norden zu erweitern. Im Gebiet „Krummes-Gewand Nord“ scheitert es aktuell daran, dass noch nicht alle Erben einer Erbengemeinschaft ermittelt werden konnten.
Ferner soll das Gremium zeitnah noch eine endgültige Entscheidung treffen, ob ein Verbrauchermarkt am nördlichen Rand des Baugebiets angesiedelt werden soll oder nicht.

Das Gremium ist sich mehrheitlich darüber einig, dass das Baugebiet weiter im ganzen Umfang umgesetzt werden soll, jedoch die Umsetzung in 2 Bauabschnitten ihrerseits vorstellbar ist.


Anfragen der Damen und Herren Ortschaftsräte
OR Raidt:
1. Ihm sei bekannt, dass das Architektenbüro Sinz-Beerstecher damit beauftragt worden ist, den Rückbau der Ortsdurchfahrt zu überplanen.
Er bittet hierbei um Mitteilung, weshalb Frau Sinz-Beerstecher sich nicht zuerst im Gremium erkundigt hat, was für Vorstellungen bestehen.

Das Gremium ist sich mehrheitlich darüber einig, dass auf Grund der im Rathaus Kiebingen befindlichen Pläne aus den Jahren 2002 und 2008 interne Vorstellungen formuliert, und diese dann im Rahmen einer Ortschaftsratssitzung mit Frau Sinz-Beerstecher erörtert, werden sollten.

OV Stopper hierzu: Frau Sinz Beerstecher überarbeitet momentan die bestehenden Pläne. Sobald Sie damit fertig ist wird Sie im Gremium damit vorstellig.

2. Weiterhin bittet er um Mitteilung, wann eine Baukontrolle im Gebäude Vorstadtstraße 29 durchgeführt wird.
02.12.2019 - Verwaltungsstelle Kiebingen


Zusätzliche Informationen und Dienste

Haus unter Bäumen