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BAföG für ein Studium beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
- E-Mail:
- studentenwerk@sw-tuebingen-hoh...
- Telefon:
- 07071 / 29-73830
- Telefax:
-
07071 / 29-3836
- Adresse:
- Wilhelmstraße 15
72074 Tübingen
Adresse speichern (vCard) - Fahrplanauskunft
- Internet:
-
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Online-Dienste
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Immatrikulationsbescheinigung mit dem Vermerk ″nach § 9 BAföG“ im Original oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte (Formblatt 02).
- Gegebenenfalls Kopie des
- aktuellen Aufenthaltstitels.
- wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen:
- Kopie der Meldebescheinigung oder
- Kopie des Mietvertrages, wenn vom Amt für Ausbildungsförderung angefordert
- wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken und Pflegeversicherungsnachweis mit
- Rechtsgrundlage und
- Beitragshöhe.
- gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
- Lohnabrechnung vom Nebenjob oder eine Kopie des Werkvertrags,
- Waisenrentenbescheid,
- Stipendiumsbescheid,
- Riester-Renten-Bescheinigung.
- Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug.
- Sofern der Wert des Vermögens von Auszubildenden den Betrag von 10.000 EUR nicht übersteigt, kann der Vordruck ″Vereinfachte Vermögensfeststellung“ beigefügt werden
- wenn Sie ein Auto haben:
- Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und
- Kraftfahrzeugschein.
- vom 5. Fachsemester an: Leistungsnachweis in Form von
- einem Zeugnis über eine Zwischenprüfung oder
- einer Bescheinigung der Hochschule über das Erreichen der üblichen Leistung oder
- einem Nachweis über die übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten
- Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Frist / Dauer
Es gibt keine Frist. BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Beginn des Monats bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.
Sie müssen jede Änderung der wirtschaftlichen Lage von Ihnen oder Ihrer Familie sofort schriftlich mitteilen.
Rechtsgrundlage
Zusätzliche Informationen und Dienste

Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM