BAföG für ein Studium beantragen

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Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung mit dem Vermerk ″nach § 9 BAföG“ im Original oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte (Formblatt 02).
  • Gegebenenfalls Kopie des
    • aktuellen Aufenthaltstitels.
  • wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen:
    • Kopie der Meldebescheinigung oder
    • Kopie des Mietvertrages, wenn vom Amt für Ausbildungsförderung angefordert
  • wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken und Pflegeversicherungsnachweis mit
    • Rechtsgrundlage und
    • Beitragshöhe.
  • gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
    • Lohnabrechnung vom Nebenjob oder eine Kopie des Werkvertrags,
    • Waisenrentenbescheid,
    • Stipendiumsbescheid,
    • Riester-Renten-Bescheinigung.
  • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug.
    • Sofern der Wert des Vermögens von Auszubildenden den Betrag von 10.000 EUR nicht übersteigt, kann der Vordruck ″Vereinfachte Vermögensfeststellung“ beigefügt werden
  • wenn Sie ein Auto haben:
    • Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und
    • Kraftfahrzeugschein.
  • vom 5. Fachsemester an: Leistungsnachweis in Form von
    • einem Zeugnis über eine Zwischenprüfung oder
    • einer Bescheinigung der Hochschule über das Erreichen der üblichen Leistung oder
    • einem Nachweis über die übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten
  • Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.

Frist / Dauer

Es gibt keine Frist. BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Beginn des Monats bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.

Sie müssen jede Änderung der wirtschaftlichen Lage von Ihnen oder Ihrer Familie sofort schriftlich mitteilen.



Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

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Bankverbindungen

Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB

Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH

Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM