Bau-Turbo für Rottenburg beschlossen

Ab Januar 2027 können in Rottenburg am Neckar Bauanträge nach dem sogenannten "Bau-Turbo" gestellt werden.

Grundlage dafür ist ein Bundesgesetz, das darauf abzielt, den Wohnungsbau in Deutschland deutlich zu beschleunigen und Planungsverfahren zu verkürzen. Anlass für das neue Gesetz ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Mit Beschluss durch den Gemeinderat vom 18. Juni 2026 ist der "Bau-Turbo" jetzt in der Rottenburger Hauptsatzung verankert. Die Hauptsatzung regelt die neuen Zuständigkeiten aufgrund des neuen § 246e BauGB für die Kernstadt und die Ortschaften; also welches Gremium ab welcher Bauvorhabengröße über die Anträge nach "Bau-Turbo" berät.

Wie sich der "Bau-Turbo" für Bauantragsteller*innen auswirkt und ab wann er angewendet werden kann, wird ausführlich auf der städtischen Homepage erläutert; mit Erklärungen zu Antragstellung, Verfahrensablauf, benötigte Unterlagen, Fristen und Kosten. Bei Anträgen nach „Bau-Turbo“ handelt es sich, neben den bisher schon möglichen Verfahren wie beispielsweise „Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“ oder "Reguläres Baugenehmigungsverfahren", um eine weitere und neue Verfahrensart, die ab Januar 2027 möglich ist, wenn bisherige Instrumente des Bauplanungsrechts für das geplante Vorhaben nicht greifen oder nicht ausreichen.
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19.06.2026 - Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement


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