Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

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Beschreibung

Sie benötigen einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis? Dann folgen Sie unserer Anleitung:

Voraussetzungen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis nur schriftlich und auf schriftlichen Antrag erteilt. Auskunft erhalten nur Personen mit berechtigtem Interesse.

Wer hat berechtigtes Interesse an der Baulast?
• Grundstückseigentümer*innen
• Personen, die ein Grundstück kaufen möchten
• Vermesser*innen
• Banken
• Gutachter*innen

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis muss schriftlich beantragtwerden. Sie können uns wie folgt erreichen:

Per E-Mail:
baurecht@rottenburg.de

Per Post:
Stadt Rottenburg am Neckar, Abteilung Baurecht, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar

Persönlich (bitte die oben genannten Öffnungszeiten beachten!):
Rathaus Rottenburg, Gebäude D, 3. Stock, Infotheke, Zugang über Obere Gasse 29, 72108 Rottenburg am Neckar

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen beigefügt sein:

• Angaben zum Grundstück (Nummer des Flurstücks, Straße/Gewann, ggf. Hausnummer, Ort),
• ein Grundbuchauszug (wenn Sie Eigentümer*in des Grundstückes sind) oder eine Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin (wenn Sie nicht Eigentümer*in des Grundstückes sind) mit Bezug zu dem angefragten Grundstück,
• ein aktueller Lageplan (aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster, nicht älter als 1 Jahr), erhältlich beim Landratsamt Tübingen, Abt. Vermessung, https://www.kreis-tuebingen.de/ sowie
• Informationen über eine rechnungsfähige Anschrift zur Übersendung der Auskunft sowie des Gebührenbescheides.

Frist / Dauer

Sind die Unterlagen vollständig, so erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen eine Antwort.

Kosten

Die Kosten hierfür betragen pro Baulast und Grundstück 20,-€ (inklusive Kopie von Text der Baulast und Lageplan).
Für jede weitere Baulast auf demselben Grundstück werden 10,--€ erhoben.

Sonstiges

keine



Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen