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Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Stadtplanungsamt
Service Baurecht - E-Mail:
- baurecht@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-226
- Telefax:
-
07472 / 165-422
- Adresse:
- Obere Gasse 29 (Gebäude D )
Zugang über Obere Gasse
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 2
- Gehört zu Amt:
- Stadtplanungsamt
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Verfahrensablauf
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Erforderliche Unterlagen
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Frist / Dauer
keine
Kosten
Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.
Sonstiges
keine