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Bauleitplanung
Es ist Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in der Gemeinde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (§ 1, Abs. 1, Nrn. 1 bis 5 BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung).
Mit den Bauleitplänen ist
Mit den Bauleitplänen ist
- eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung,
- eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und
- eine menschenwürdige Umwelt zu sichern.
- Die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen und zu entwickeln.
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- stadtplanung@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-380
- Telefax:
- 07472 / 165-302
- Adresse:
- Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
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72108 Rottenburg am Neckar - Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 2
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- Stadtplanungsamt
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