Bauleitplanung

Es ist Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in der Gemeinde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (§ 1, Abs. 1, Nrn. 1 bis 5 BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung).
Mit den Bauleitplänen ist
  • eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung,
  • eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und
  • eine menschenwürdige Umwelt zu sichern.
  • Die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen und zu entwickeln.

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stadtplanung@rottenburg.de
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Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
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Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Do. 14:00 – 18:00 Uhr
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Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar
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Dezernat 2
Gehört zu Amt:
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Gehört zu Abteilung:
Stadtplanung



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