Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung und Sondernutzungserlaubnis beantragen

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Beschreibung

Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.

Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung. Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass
  • eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
  • der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

Je nach Lage der Baustelle, Bedeutung der Straße sowie dem dortigen Verkehrsaufkommen können auch noch weitere verkehrsregelnde Maßnahmen notwendig werden. Dies können z.B. Umleitungen, Verlegungen von Bushaltestellen, Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger- und Fahrradverkehr, Änderung von Verkehrszeichen oder der Fahrtrichtung sein.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die verkehrsrechtliche Anordnung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten. Bei Bauarbeiten größeren Ausmaßes, für die ein erhöhter Planungsaufwand notwendig wird, beantragen Sie die verkehrsrechtliche Anordnung noch früher. Verspätet eingereichte oder unvollständig ausgefüllte Anträge können ggf. nicht oder nicht rechtzeitig bearbeitet werden.

Beantragen Sie die verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Den Online-Antrag finden Sie am Seitenende.

Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
  • der antragstellenden Person,
  • den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
  • der Polizei.
Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.
Für die Aufstellung der ggfs. angeordneten Verkehrszeichen und Absperrmaterialien ist der Antragsteller selbst verantwortlich.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Antrag
  • Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen.

  • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
  • RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen. Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.

Kosten

Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.
Sie berücksichtigen unter anderem:
  • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
  • das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Dauer der Einschränkung der Straßenraumes

Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.


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