Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen 2024

Für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 können Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Briefwahlunterlagen können bequem von zu Hause aus beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag.

Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über unsere Homepage (www.rottenburg.de) unter dem Punkt „Bürgerservice“ > „Online-Dienste“ > „Wahlschein beantragen“ oder „Briefwahlunterlagen beantragen“ oder über den unten aufgeführten Link aufzurufen und auszufüllen. Wichtig ist hierbei die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Der Online-Antrag für die Europa- und Kommunalwahlen 2024 kann bis Donnerstag, 6. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden.

Die Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahlen erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegen haben und trotzdem bereits Ihre Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 einen Wahlscheinantrag stellen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung. Dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt. Es ist auch die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Rathaus möglich. Dies erfolgt im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar. Die Wahlscheine können bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr im Bürgerbüro beantragt werden.

Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen allerdings frühestens ab Mitte Mai 2024 versendet werden. Bitte sehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt von Anfragen bezüglich des Erhalts Ihrer Briefwahlunterlagen ab.

Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief für die Europawahl, gelber Wahlbrief für die Kommunalwahlen). Die ausgefüllten Wahlbriefe werden in der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter der Telefonnummer 07472/165-396.

Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar

29.04.2024 - Wahlamt, Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Wahlurne mit Stimmzetteln wird ausgeleert