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Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen 2024
Für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 können Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Die Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahlen sollten allen Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugegangen sein. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegen haben und trotzdem bereits Ihre Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 einen Wahlscheinantrag stellen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Donnerstag, 6. Juni 2024:
Bis Donnerstag, 6. Juni 2024, 12.00 Uhr besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen online auf der Homepage der Stadt Rottenburg am Neckar (www.rottenburg.de) unter der Rubrik „Bürgerservice“ - „Online-Dienste“- „Wahlschein beantragen“ zu beantragen. Danach wird dieser Link deaktiviert.
Freitag, 7. Juni 2024:
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Marktplatz 18, Gebäude D, Zimmer D030, 72108 Rottenburg am Neckar (Zugang rollstuhlgerecht über die Gasse „Hinter dem Rathaus“) mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Samstag, 8. Juni 2024:
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Sonntag, 9. Juni 2024:
- Wenn bei nachweislich plötzlicher Erkrankung das Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
- Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in
§ 9 Abs. 2 Kommunalwahlordnung angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den entsprechend verpackten Wahlbrief so rechtzeitig absenden oder in den Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg einwerfen, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter den Telefonnummern 07472/165-396.
Die Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahlen sollten allen Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugegangen sein. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegen haben und trotzdem bereits Ihre Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 einen Wahlscheinantrag stellen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Donnerstag, 6. Juni 2024:
Bis Donnerstag, 6. Juni 2024, 12.00 Uhr besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen online auf der Homepage der Stadt Rottenburg am Neckar (www.rottenburg.de) unter der Rubrik „Bürgerservice“ - „Online-Dienste“- „Wahlschein beantragen“ zu beantragen. Danach wird dieser Link deaktiviert.
Freitag, 7. Juni 2024:
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Marktplatz 18, Gebäude D, Zimmer D030, 72108 Rottenburg am Neckar (Zugang rollstuhlgerecht über die Gasse „Hinter dem Rathaus“) mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Samstag, 8. Juni 2024:
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Sonntag, 9. Juni 2024:
- Wenn bei nachweislich plötzlicher Erkrankung das Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
- Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in
§ 9 Abs. 2 Kommunalwahlordnung angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den entsprechend verpackten Wahlbrief so rechtzeitig absenden oder in den Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg einwerfen, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter den Telefonnummern 07472/165-396.
27.05.2024 - Wahlamt
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