Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Oberbürgermeisterwahl

Für die Oberbürgermeisterwahl am 17. März 2024 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 7. April 2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Die Wahlbenachrichtigung für die Oberbürgermeisterwahl erhielten alle Wahlberechtigten bis spätestens 25. Februar 2024. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegen haben und trotzdem Ihre Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de einen Wahlscheinantrag stellen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Donnerstag, 14. März 2024
Bis Donnerstag, 14. März 2024, 12.00 Uhr besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen über den Internet-Wahlscheinantrag online zu beantragen (Homepage www.rottenburg.de unter dem Punkt „Bürgerservice“ > „Online-Dienste“). Danach wird dieser Link deaktiviert.

Freitag, 15. März 2024
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 15. März 2024, 18.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Marktplatz 18, Gebäude D, Zimmer D030, 72108 Rottenburg am Neckar (Zugang rollstuhlgerecht über die Gasse „Hinter dem Rathaus“) mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Samstag, 16. März 2024
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 16. März 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Sonntag, 17. März 2024
  • Wenn bei nachweislich plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
  • Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in § 9 Abs. 2 Kommunalwahlordnung angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden oder in den Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg einwerfen, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter den Telefonnummern 07472/165-396.

Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Wahlamt
11.03.2024 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert