Bebauungspläne Seebronn

Zur Verwendung

Die Verwendung der Bebauungspläne ist nur Information. Es wird keine Haftung, Garantie oder Gewähr übernommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität vorliegen. Rechtsverbindlich ist allein der durch Satzung beschlossene Original-Urkundenplan. Diese können im Rathaus beim Stadtplanungsamt Marktplatz 18, Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D) Eingang Stadtplanungsamt, 72108 Rottenburg am Neckar, zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Es sind alle rechtsverbindliche Bebauungspläne Online verfügbar.
Bitte beim Ausdruck auf Maßstäblichkeit achten.
(siehe Druckeinstellung an ihrem Drucker)

Die Planzeichnungen beinhalten nicht das aktuelle Kataster. Die Bebauungspläne basieren auf der Grundlage des zurzeit der Erstellung rechtskräftigen Katasters. Auszüge aus dem aktuell rechtverbindlichen Kataster können ausschließlich beim Landratsamt Tübingen – Abt. 42 Vermessung und Flurneuordnung angefordert werden.

Nutzungsbedingungen

Die hier präsentierten Daten sind Eigentum der Stadt Rottenburg am Neckar.

Die hier präsentierten Karten und Daten sind gesetzlich geschützt. Die Verwertung für nichteigene oder wirtschaftliche Zwecke und die öffentliche Wiedergabe sind nur mit schriftlicher vorheriger Erlaubnis der Herausgeber gestattet. Einer besonderen Zustimmung bedarf es nicht, sofern Verwertungen in geringem Umfang für eigene, nicht-wirtschaftliche Zwecke erfolgen. Der Herausgeber kann dem Nutzer gesondert schriftlich einfache, jederzeit widerrufliche, bestimmte, beschränkte Nutzungsrechte einräumen.
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