Bebauungsplan "Achalmstraße" in Rottenburg am Neckar - Seebronn

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 26.06.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Achalmstraße" in Rottenburg am Neckar-Seebronn gem. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Achalmstraße" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Rottenburg am Neckar das Ziel, Planungsrecht für den Neubau von Wohngebäuden für Senioren zu schaffen. Der Standort ist zentral in der Ortsmitte gelegen und bietet somit den Bewohnern die Möglichkeit auf kurzem Wege die örtliche Nahversorgung sowie die Kirche, den Personennahverkehr, etc. zu nutzen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Achalmstraße" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
06.07.2018 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Aufgerollter Plan