Bebauungsplan "Achalmstraße" in Rottenburg am Neckar - Seebronn

Der Gemeinderat hat am 07.05.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Achalmstraße" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Rottenburg am Neckar das Ziel, Planungsrecht für eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Senioren Wohnen mit Stützpunkt Sozialstation und Gemeinschaftsräumen" zu schaffen. Der Standort ist zentral in der Ortsmitte gelegen und bietet somit den Bewohnern die Möglichkeit auf kurzem Wege die örtliche Nahversorgung sowie die Kirche, den Personennahverkehr, etc. zu nutzen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Achalmstraße" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
61_BP_Achalmstraße_Auslegung_ÜbersichtsplanBild vergrößern
Übersichtsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Achalmstraße" und die Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften liegen im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29

von Montag, dem 20.05.2019 bis Mittwoch, dem 19.06.2019 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum kann der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung und den örtlichen Bauvorschriften auch im Rathaus des Stadtteils Seebronn während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Obere Gasse 29, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
10.05.2019 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

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