Bebauungsplan "Beim Friedhof" in Rottenburg am Neckar - Seebronn

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 14.05.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Beim Friedhof" in Rottenburg am Neckar-Seebronn gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Beim Friedhof" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.
Außerdem wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die derzeit ungebrochene Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken befriedigt werden und auch mittelfristig die Verfügbarkeit städtischer Wohnbauplätze gesichert werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans „Beim Friedhof“ ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
08.07.2024 - Stadtplanungsamt


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Aufgerollter Plan