Bebauungsplan "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 23.07.2019 in öffentlicher Sitzung die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, des Bebauungsplanentwurfs "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt und die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt" gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg beschlossen.

Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Dauer der erneuten Auslegung verkürzt wird und dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Auf Grundlage einer aktuellen Verkehrsuntersuchung /-prognose wurde hier das Lärmgutachten überarbeitet und der Bebauungsplanentwurf entsprechend aktualisiert.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll durch die Entwicklung eines urbanen Gebiets neben der Unterbringung von Geschäften, Büros und Dienstleistungen, insbesondere die derzeit ungebrochene Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum zur Miete und auch zur Eigentumsbildung befriedigt werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
05.08.2019 - Stadtplanungsamt


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