Bebauungsplan "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt" in Rottenburg am Neckar

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 19.02.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt" in Rottenburg am Neckar gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll mit der Entwicklung eines urbanen Gebiets neben der Unterbringung von Geschäften, Büros und Dienstleistungen insbesondere die derzeit ungebrochene Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum zur Miete und auch zur Eigentumsbildung befriedigt werden.

Die geplante zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes beträgt ca. 22.100 qm. Somit war gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB überschlägig zu überprüfen, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 S. 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls).

Die zu der Planung durchgeführte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB gelangte zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt" voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 S. 4 BauGB in der weiteren Abwägung zu berücksichtigen sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. die Erstellung eines Umweltberichts ist daher nicht erforderlich.

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete oder Europäische Vogelschutzgebiete) bestehen nicht. Ebenso bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Die durchgeführte Vorprüfung des Einzelfalls ist in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf dokumentiert.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden im Rahmen der Offenlage an der Vorprüfung des Einzelfalls beteiligt.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
61_BP_Dätzweg II_Ü-PlanBild vergrößern
Übersichtsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt" und die Begründung, sowie die örtlichen Bauvorschriften liegen in der Eingangshalle des Rathauses der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18,

von Montag, dem 11.03.2019 bis Mittwoch, dem 10.04.2019 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Anregungen zur Planung senden Sie bitte schriftlich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse an

Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Alternativ können Sie Stellungnahmen per Fax, E-Mail oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten vorbringen.

Fax: 07472 / 165 - 302
E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de
11.03.2019 - Stadtplanungsamt


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