Bebauungsplan "Dätzweg II" in Rottenburg am Neckar

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 15.05.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Dätzweg II" in Rottenburg am Neckar gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Dätzweg II" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Mit der Ausweisung eines urbanen Gebiets (§ 6a BauNVO) am östlichen Ortsrand von Rottenburg am Neckar (ehemaliges DHL-Gelände) soll die derzeit unterbrochene Nachfrage nach Wohnraum befriedigt werden. Die Festsetzung eines urbanen Gebietes ermöglicht neben dem Wohnen die Unterbringung von Geschäften, Büros, Dienstleistungen, Handwerksbetrieben etc., jedoch ohne dass das Verhältnis der Nutzungen Wohnen zu Gewerbe vorgegeben ist.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Dätzweg II" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
61_BP_Dätzweg II_ÜbersichtsplanBild vergrößern
Übersichtsplan.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen der Entwurf des Bebauungsplanes "Dätzweg II" und die Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften in der Eingangshalle des Rathauses der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18,

von Montag, dem 10.12.2018 bis Freitag, dem 21.12.2018 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder Email bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; Email: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Anregungen zur Planung senden Sie bitte schriftlich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse an

Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Alternativ können Sie Stellungnahmen per Fax, E-Mail oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten vorbringen.

Fax: 07472 / 165 - 302
E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de
10.12.2018 - Stadtplanungsamt


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