Bebauungsplan "Dätzweg II"

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 15.05.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Dätzweg II" in Rottenburg am Neckar gem. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen aufzustellen. Des Weiteren sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Dätzweg II" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Dätzweg II" verfolgt die Stadt Rottenburg am Neckar das Ziel, Planungsrecht für gemischt genutzte Quartiere mit Wohnungen, Geschäften, Büros, Dienstleistungen, Handwerksbetrieben etc. zu schaffen. Ein möglicher Haltepunkt für die Regionalstadtbahn wird angedacht.
Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Dätzweg II" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
25.05.2018 - Stadtplanungsamt


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