Bebauungsplan "Dietweg-Ost" in Frommenhausen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 23.10.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Dietweg-Ost" in Rottenburg am Neckar-Frommenhausen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen und das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Dietweg-Ost" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die derzeit ungebrochene Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken befriedigt werden und auch mittelfristig die Verfügbarkeit städtischer Wohnbauplätze in Frommenhausen gesichert werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Dietweg-Ost" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
12.11.2018 - Stadtplanungsamt


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Aufgerollter Plan

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