Bebauungsplan "Ebene und Schelmenäcker - Neufassung" in Rottenburg am Neckar - Wendelsheim

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 22.02.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Ebene und Schelmenäcker - Neufassung" in Rottenburg am Neckar-Wendelsheim gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden. Außerdem wurde die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg beschlossen.

In derselben Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Am 24.05.2022 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den ergänzten Auslegungsbeschluss gefasst. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB statt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planerischen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich geschaffen werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Ebene und Schelmenäcker - Neufassung" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 13.06.2022 bis einschließlich Mittwoch, dem 13.07.2022 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Ebene und Schelmenäcker - Neufassung“ und die Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck während der oben genannten Frist bis zum 13.07.2022 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird im genannten Auslegungszeitraum als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29, ergänzt. Die Auslegungsunterlagen liegen

von Montag, 13.06.2022 bis Mittwoch, 13.07.2022 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum kann der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung und den örtlichen Bauvorschriften auch im Rathaus des Stadtteils Wendelsheim während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
03.06.2022 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

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