Bebauungsplan "Engwiesen II - 1. Bauabschnitt" in Oberndorf

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 26.11.2019 in öffentlicher Sitzung erneut beschlossen, den Bebauungsplan "Engwiesen II - 1. Bauabschnitt" in Rottenburg am Neckar-Oberndorf gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen und das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Engwiesen II - 1. Bauabschnitt" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die derzeit ungebrochene Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken befriedigt und auch mittelfristig die Verfügbarkeit städtischer Wohnbauplätze gesichert werden. Die planmäßige Anbindung an die K 6915 ist Bestandteil des Bebauungsplans.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Engwiesen II - 1. Bauabschnitt" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
13.12.2019 - Stadtplanungsamt


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