Bebauungsplan "Etzwiesen II" - 2. Änderung in Hailfingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 23.10.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Etzwiesen II" in Rottenburg am Neckar- Hailfingen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, zu ändern und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Der Gemeinderat hat die erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Ansiedlung von kleineren und mittleren Betrieben ermöglicht werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans "Etzwiesen II" – 2. Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplans "Etzwiesen II" – 2. Änderung und die Begründung liegen in der Eingangshalle des Rathauses der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18,

von Montag, dem 12.11.2018 bis Dienstag, dem 11.12.2018 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum kann der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung auch im Rathaus des Stadtteils Hailfingen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen nach § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder Email bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; Email: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
02.11.2018 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Aufgerollter Plan