Bebauungsplan "Etzwiesen II" - 2. Änderung in Hailfingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 23.10.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Etzwiesen II" in Rottenburg am Neckar- Hailfingen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, zu ändern und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Der Gemeinderat hat die erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Ansiedlung von kleineren und mittleren Betrieben ermöglicht werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans "Etzwiesen II" – 2. Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
12.11.2018 - Stadtplanungsamt


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Aufgerollter Plan