Bebauungsplan "Feuerwehrhaus" in Rottenburg am Neckar-Wurmlingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 21.01.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Feuerwehrhaus" in Rottenburg am Neckar-Wurmlingen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen. Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Feuerwehrhaus" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau eines Feuerwehrhauses geschaffen werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus“ ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Feuerwehrhaus", die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die örtlichen Bauvorschriften liegen im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29

von Montag, dem 10.02.2020 bis Donnerstag, dem 12.03.2020 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum kann der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die örtlichen Bauvorschriften zur allgemeinen Information der Bevölkerung, auch im Rathaus des Stadtteils Wurmlingen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; E-Mail: Stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
A. Fachgutachten:

a) Baugrund- und Gründungsgutachten (Untergrundverhältnisse, Gründungsempfehlungen, Bodenverbesserungsmaßnahmen, Gebäudeabdichtung gegen Sickerwasser, Versickerungsfähigkeit, Umgang mit Niederschlagswasser, Bodenaushub/Oberbodenmanagement)

b) Schalltechnische Untersuchung
  • Lärmimmissionen der Feuerwehr – Lärmprognose (Alarmfall tags und nachts, Proben)
  • Straßenverkehr, Lärmemissionen L372
  • Interpretation der Berechnungsergebnisse

c) Umweltbericht behandelt:
  • die geplante Nutzung und Gestaltung von Boden, Wasser, Natur und Landschaft,
  • die Energienutzung, Ver-/Entsorgung,
  • die Kernflächen des Biotopverbunds,
  • die Schutzgebiete
  • den besonderen Artenschutz (Vögel, Fledermäuse, Reptilien)
  • den aktuellen Umweltzustand, bezogen auf die Schutzgüter Fläche, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter
  • die voraussichtlichen Entwicklungen des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Schutzgüter
    • Fläche (Bedarf an Grund und Boden)
    • Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (bestehendes bauliches Umfeld, geplante Fläche für Gemeinbedarf, Erholung)
    • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Habitatstrukturen, besonders geschützte Arten gem. § 44 BNatSchG, Biotoptypen)
    • Boden (Untergrundverhältnisse, Bodentyp, ökologische Leistungsfähigkeit)
    • Wasser (Grundwasserneubildung, Versickerungsfähigkeit, Lacherweggraben als unmittelbarer Vorfluter, Oberflächenabfluss, Entwässerung)
    • Klima/Luft (Kaltluftentstehungsgebiet, - abfluss)
    • Landschaft (bisher ackerbauliche Nutzung, Landschaftsbild, Eingrünung)
    • Kultur- und sonstige Sachgüter (Kulturdenkmal, archäologische Befunde und Funde)
  • die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung,
  • die Maßnahmen zum Bodenschutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und zur Minimierung und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft; Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung Pflanzgebote, Pflanzbindung, Ökokonto,
  • die Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung.

B. Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

a) Landratsamt Tübingen:
  • Naturschutz: naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Ausgleichsmaßnahmen,
  • Umwelt und Gewerbe: Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung, Immissionsschutz

b) Regierungspräsidium Tübingen:
  • Straßenwesen und Verkehr: Stellplätze, Zufahrt,
  • Höhere Denkmalschutzbehörde: Kulturdenkmal, archäologische Grabungen

c) Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege: Ausgrabungen

C. Umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern und Interessenverbänden:
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Anregungen zur Planung senden Sie bitte an

Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Alternativ können Sie Stellungnahmen per Fax, E-Mail oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten vorbringen.

Fax: 07472 / 165 - 302
E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de
10.02.2020 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

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Kontakt

E-Mail:
stadtplanung@rottenburg.de
Tel.:
07472 / 165-380

Adresse:
Stadtverwaltung
Bauleitplanung
Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
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