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Bebauungsplan "Güterbahnhof-Carré" in Rottenburg am Neckar
Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 04.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Güterbahnhof-Carré" in Rottenburg am Neckar gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen.
Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Güterbahnhof-Carré" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein gemischt genutztes Quartier umgesetzt werden. Die Festsetzung eines "Urbanen Gebiets" nach § 6a BauNVO ermöglicht neben dem Wohnen die Unterbringung von Geschäften, Büros, Dienstleistungen, Handwerksbetrieben etc., jedoch ohne dass das Verhältnis der Nutzungen Wohnen zu Gewerbe vorgeben ist.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Güterbahnhof-Carré" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein gemischt genutztes Quartier umgesetzt werden. Die Festsetzung eines "Urbanen Gebiets" nach § 6a BauNVO ermöglicht neben dem Wohnen die Unterbringung von Geschäften, Büros, Dienstleistungen, Handwerksbetrieben etc., jedoch ohne dass das Verhältnis der Nutzungen Wohnen zu Gewerbe vorgeben ist.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Güterbahnhof-Carré" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
14.12.2018 - Stadtplanungsamt