Bebauungsplan "Hinter den Gärten"

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 15.05.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Hinter den Gärten" in Rottenburg am Neckar-Wurmlingen gem. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen und das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Hinter den Gärten" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Hinter den Gärten" verfolgt die Stadt Rottenburg am Neckar das Ziel, Planungsrecht für ein Wohngebiet am südlichen Ortsrand von Wurmlingen zu schaffen. Es soll die derzeit ungebrochene Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken befriedigt werden und auch mittelfristig die Verfügbarkeit städtischer Wohnbauplätzen gesichert werden. Es können insgesamt je nach Realisierung der Bauabschnitte zwischen ca. 15 und 25 Bauplätze geschaffen werden. Zudem ist beabsichtigt, im östlichen Bereich zur Landesstraße 372 hin das neue Feuerwehrhaus der Ortschaft unterzubringen.


Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Hinter den Gärten" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
25.05.2018 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Meterstab und Messband