Bebauungsplan "Höllsteig - 2. Erweiterung" in Rottenburg am Neckar - Ergenzingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 10.07.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Höllsteig - 2. Erweiterung" in Rottenburg am Neckar-Ergenzingen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, erneut aufzustellen.

Weiterhin wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, einzuleiten.

Ziel des Bebauungsplans "Höllsteig - 2. Erweiterung" ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erschließung von kleinteiligen Gewerbeflächen für Handwerksbetriebe und kleinere Unternehmen zu schaffen sowie das gesamte Gewerbegebiet "Höllsteig" mit einer zweiten Zufahrt an die K 6939 anzubinden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Höllsteig - 2. Erweiterung" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die frühzeitige öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Diese wird in der Zeit von Dienstag, dem 21.09.2021 bis einschließlich Freitag, dem 21.10.2021 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird der Bebauungsplan und die Begründung auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 21.10.2021 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29 vom 21.09.2021 bis einschließlich 21.10.2021 während nachstehender Öffnungszeiten ergänzt
  • Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus; halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen.

Im gleichen Zeitraum kann der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung zur allgemeinen Information der Bevölkerung auch im Rathaus des Stadtteils Ergenzingen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Fachbeitrag Artenschutz:
  • Habitatstrukturen (Mais- und Getreideanbau)
  • Betroffenheit von Arten bzw. Artengruppen (Feldlerche, Zauneidechse)

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de
Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
10.09.2021 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Plan