Bebauungsplan "Höllsteig - 2. Erweiterung" in Rottenburg am Neckar - Ergenzingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 27.09.2023 in öffentlicher Sitzung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanentwurfs "Höllsteig - 2. Erweiterung" in Rottenburg am Neckar-Ergenzingen und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich des Bebauungsplans "Höllsteig - 2. Erweiterung" gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans "Höllsteig - 2. Erweiterung" ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erschließung von kleinteiligen Gewerbeflächen für Handwerksbetriebe und kleinere Unternehmen zu schaffen sowie das gesamte Gewerbegebiet "Höllsteig" mit einer zweiten Zufahrt an die K 6939 anzubinden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans "Höllsteig - 2. Erweiterung" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 09.10.2023 bis einschließlich Mittwoch, dem 08.11.2023 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird der Entwurf des Bebauungsplans "Höllsteig - 2. Erweiterung" und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die örtlichen Bauvorschriften auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 08.11.2023 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29, ergänzt. Die Auslegungsunterlagen liegen von

Montag, dem 09.10.2023 bis einschließlich Mittwoch, dem 08.11.2023
  • Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum kann der Entwurf des Bebauungsplans "Höllsteig - 2. Erweiterung" und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die örtlichen Bauvorschriften auch im Rathaus des Stadtteils Ergenzingen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
A. Fachgutachten:
  1. Fachbeitrag Artenschutz (2018): Erhebung Nutzungs- und Habitatstrukturen (Mais- und Getreideanbau, Holzlagerplatz), Betroffenheit von Arten: überwiegend Ackerflächen – (Vogel-)Arten des Offenlandes, Avifaunistische Kartierung: Betroffenheit der Feldlerche, entsprechende CEF-Maßnahmen werden vorgeschlagen; Reptilien: Zauneidechse – keine geeigneten Lebensstätten.
  2. Fachbeitrag Artenschutz (2023): Erweiterung Geltungsbereich und Aktualisierung Erhebung/Kartierung; Plangebiet stellt (Teil)Lebensraum für unterschiedliche Vogelarten dar; Zauneidechse sowie Dicke Trespe und Vorkommen weiterer relevanten Arten(-gruppen) sind nicht nachgewiesen; CEF-Maßnahmen für Feldlerche erforderlich.
  3. Umweltbericht: Biotopverbund, Schutzgebiete, Ergebnis Untersuchung zum Artenschutz, Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen.
  4. Geotechnischer Bericht: Baugrund, Untergrundverhältnisse, Deckschichtmächtigkeit, Grundwasser, Versickerung, Abfallrechtliche Untersuchungen, Bautechnische Klassifizierung, Kanal- u. Straßenbau, Gründungsempfehlungen, Bodenaushub.
  5. Schalltechnische Stellungnahme: Lärmschutz.

B. Umweltbezogene Stellungnahmen
Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu den Aspekten Geotechnik, hochwertige landwirtschaftliche Fläche (Vorrangflur I), Artenschutz (Feldlerche), Wasserschutzgebiet, Niederschlagswasserbeseitigung, Abfallrecht, CEF-Maßnahmen, Verkehr und Straßen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
29.09.2023 - Stadtplanungsamt


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