Bebauungsplan "Im Wiesengrund" in Rottenburg am Neckar - Seebronn

Bekanntmachung des Urteils zur Normenkontrolle vom 19.06.2015

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19.06.2015, Az.: 8 S 230/13 für Recht erkannt:
Der Bebauungsplan "Im Wiesengrund" der Stadt Rottenburg vom 24. April 2012 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Gemäß § 47 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1322) wird hiermit die Aufhebung des Bebauungsplanes "Im Wiesengrund" in Rottenburg am Neckar-Seebronn ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Im Wiesengrund" ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
04.09.2015 - Stadtplanungsamt


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