Bebauungsplan "Kinderhaus" in Rottenburg am Neckar- Seebronn

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 17.04.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Kinderhaus" in Rottenburg am Neckar-Seebronn gem. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Kinderhaus" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Kinderhaus" verfolgt die Stadt Rottenburg am Neckar das Ziel, Planungsrecht für den Neubau eines Kinderhauses an der Achalmstraße zu schaffen. Durch das bestehende Kinderbetreuungsangebot sollen alle Kindereinrichtungen an einem Standort gebündelt werden. Die neue Einrichtung ist im Bereich der Schule und an die Sport- und Gemeindehalle mit Parkplatz angegliedert.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Kinderhaus" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Übersichtsplan "Kinderhaus" in Rottenburg-Seebronn
27.04.2018 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Meterstab und Messband