Bebauungsplan "Kinderhaus" in Rottenburg am Neckar - Seebronn

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 17.04.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Kinderhaus" in Rottenburg am Neckar-Seebronn gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Kinderhaus" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Kinderhaus" verfolgt die Stadt Rottenburg am Neckar das Ziel, Planungsrecht für den Neubau eines Kinderhauses an der Achalmstraße zu schaffen. Durch das bestehende Kinderbetreuungsangebot sollen alle Kindereinrichtungen an einem Standort gebündelt werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Kinderhaus" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Kinderhaus", die Begründung und die örtlichen Bauvorschriften, sowie die bereits vorliegenden Gutachten liegen im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29 von Montag, dem 15.06.2020 bis Montag, dem 29.06.2020 – je einschließlich – ganztägig zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Wegen der eingeschränkten Zugänglichkeit des Rathauses aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus werden die Auslegungsunterlagen im Bereich des Gebäudes Obere Gasse 29 (Rathaus-Neubau) an der großen Glasfront angebracht, so dass diese von außen vom Gehweg entlang der Oberen Gasse bzw. dem Gebäudezugang aus eingesehen werden können. Das Betreten des Rathauses ist dafür nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Corona-Virus; halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen.

Im gleichen Zeitraum kann der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung und die örtlichen Bauvorschriften, sowie die bereits vorliegenden Gutachten zur allgemeinen Information der Bevölkerung, auch im Rathaus des Stadtteils Seebronn eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist hierfür die Vereinbarung eines Termins bei der Verwaltungsstelle erforderlich (Tel. 07457/91846).

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift (Terminvereinbarung erforderlich) beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
  • a) Artenschutzrechtliche Untersuchung (Habitatstrukturen, Betroffenheit von geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG, Hinweis auf notwendige vertiefte Untersuchungen von Fledermäusen und Vögeln)
  • b) Vertiefte Untersuchungen zum Artenschutz (Fledermäuse: Ergebnisse der Untersuchung, streng geschützte Arten, Quartierspotenzial, artenschutzrechtliche Bewertung nach § 44 BNatSchG; Vogelarten: Ergebnisse der Kartierungen, artenschutzrechtliche Bewertung nach § 44 BNatSchG; Empfehlungen zum weiteren Vorgehen)
  • c) Darstellung Ausgleich FFH-Mähwiesen
05.06.2020 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

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