Bebauungsplan "Kinderhaus" in Rottenburg am Neckar - Seebronn

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 10.11.2020 in öffentlicher Sitzung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, des Bebauungsplanentwurfs "Kinderhaus" in Rottenburg am Neckar-Seebronn und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich des Bebauungsplanes "Kinderhaus" gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg, beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Kinderhaus" verfolgt die Stadt Rottenburg am Neckar das Ziel, Planungsrecht für den Neubau eines Kinderhauses an der Achalmstraße zu schaffen. Das bestehende Kinderbetreuungsangebot aller Kindereinrichtungen in Seebronn soll nun an einem Standort gebündelt werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Kinderhaus" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 30.11.2020 bis einschließlich Freitag, dem 08.01.2021 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird der Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht, sowie die wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten auf der Internetseite der Stadt Rottenburg am Neckar zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 08.01.2021 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, 3. OG im Rathausneubau (Zugang über das Historische Rathaus, Marktplatz 18 in Rottenburg am Neckar) vom 30.11.2020 bis einschließlich 08.01.2021 während nachstehender Öffnungszeiten ergänzt
  • Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus; halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen.

Im gleichen Zeitraum kann der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten zur allgemeinen Information der Bevölkerung, auch im Rathaus des Stadtteils Seebronn während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist hierfür die Vereinbarung eines Termins bei der Verwaltungsstelle erforderlich (Tel. 07457 / 91846).

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
A. Fachgutachten:
a) Habitatstrukturanalyse: (Beurteilung Habitatstrukturen, Betroffenheit von geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG, für Vögel und Fledermäuse wurde eine vertiefte Untersuchung empfohlen, von Mai bis August 2019 wurde kartiert (Fledermäuse), Ergebnis: 7 Fledermausarten wurden im Gebiet nachgewiesen. Da aber im Eingriffsbereich keinerlei Unterschlupfmöglichkeiten für Fledermäuse vorhanden sind und Jagdaktivitäten nur im geringen bis mittleren Bereich stattfinden, ist eine bau- und anlagebedingte Tötung oder Verletzung oder Störung von Individuen nicht zu erwarten.
Zur Erfassung der Vogelarten erfolgten Begehungen im Zeitraum März bis Juni 2019: Ergebnis: im Plangebiet wurden keine Brutvögel festgestellt, im angrenzenden Kontaktlebensraum wurden 5 Brutvogelarten nachgewiesen, darunter Feldsperling und Star. Empfehlung: Baufeldbereinigung im Winterhalbjahr (November bis Februar) außerhalb der Brutperiode der Vögel und der Aktivitätszeit der Fledermäuse, Ausbringung von Nistkästen in den zu erhaltenden bzw. doppelt zu ersetzenden Bäumen, insektenfreundliche Außenbeleuchtung).

b) Der Umweltbericht behandelt:
  • die geplante Nutzung und Gestaltung von Boden, Wasser, Natur und Landschaft,
  • die mögliche Belästigungen durch Baustellenlärm und Staubimmissionen,
  • den Biotopverbund
  • die Schutzgebiete (Wasserschutzgebiet, magere Flachlandmähwiese),
  • die Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes,
  • den aktuellen Umweltzustand, bezogen auf die Schutzgüter Fläche, Mensch, Lebensräume und Arten, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter,
  • die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Schutzgüter
  • Fläche (Nutzung, Versiegelung, Flächenbilanz),
  • Mensch (Gesundheit, Wohlbefinden und Erholung),
  • Lebensräume und Arten (Nutzungs- und Habitatstrukturen, europarechtlich geschützte Tierarten (Fledermausarten u. Brutvögel), nachteilige Umweltauswirkungen),
  • Boden (Untergrundverhältnisse, Bodentyp, Bewertung der Bodenfunktionen, Bodenumlagerungen),
  • Wasser (Grundwasserneubildung, Wasserschutzgebiet, Retention von Regenwasser),
  • Klima/Luft (Kaltluftentstehungsgebiet),
  • Landschaft (Landschaftsbild, Eingrünung)
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
  • die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung,
  • die Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung,
  • die Maßnahmen zum Bodenschutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und zur Minimierung und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

B. Umweltbezogene Stellungnahmen
Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange u.a. zu den Aspekten Naturschutz, Ausgleich- u. Ersatzmaßnahmen wurden von Seiten des Landratsamtes Tübingen und durch den Regionalverband Neckar Alb vorgebracht.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
20.11.2020 - Stadtplanungsamt


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E-Mail:
stadtplanung@rottenburg.de
Tel.:
07472 / 165-380

Adresse:
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Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
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