Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Wurmlingen" in Rottenburg am Neckar - Wurmlingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 10.11.2020 in öffentlicher Sitzung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, des Bebauungsplanentwurfs "Lebensmittelmarkt Wurmlingen" in Rottenburg am Neckar-Wurmlingen und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich des Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Wurmlingen" gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg, beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Einzelhandelsnutzung erreicht werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Wurmlingen" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 30.11.2020 bis einschließlich Freitag, dem 08.01.2021 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird der Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht, sowie die wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten auf dieser Internetseite der Stadt Rottenburg am Neckar zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 08.01.2021 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, 3. OG im Rathausneubau (Zugang über das Historische Rathaus, Marktplatz 18 in Rottenburg am Neckar) vom 30.11.2020 bis einschließlich 08.01.2021 während nachstehender Öffnungszeiten ergänzt
  • Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus; halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen.

Im gleichen Zeitraum kann der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten zur allgemeinen Information der Bevölkerung, auch im Rathaus des Stadtteils Wurmlingen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist hierfür die Vereinbarung eines Termins bei der Verwaltungsstelle erforderlich (Tel. 07472 / 919950).

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
A. Fachgutachten
a) Baugrundgutachten (Baugrundverhältnisse mittels 12 Bohrsondierungen (BS), angetroffen Talauen-Ton, -Lehm und Kies der Neckar-Jungterrassen, Versickerungsversuche in 4 BS, Gründungsempfehlungen und Bodenverbesserungsmaßnahmen, Gebäudeabdichtung gegen Sickerwasser, Umgang mit Niederschlagswasser, Bodenaushub/Oberbodenmanagement)

b) Habitatstrukturanalyse (Beurteilung Habitatstrukturen, Betroffenheit von geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG, für Vögel wurden eine vertiefte Untersuchung empfohlen, von April bis Juni 2018 wurde kartiert, Ergebnis: 7 Vogelarten, darunter der Star im Plangebiet, im angrenzenden Kontaktraum gibt es mehrerer Revierzentren der Vogelart Feldlerche, Empfehlung: Baufeldbereinigung im Winterhalbjahr außerhalb der Brutperiode der Vögel, keine Anpflanzung von hohen Bäumen am Rand des Plangebiets (Kulissenwirkung), Ausbringung von Nistkästen in den neu gepflanzten Bäumen, insgesamt vier Meisenkästen und zwei Starenkästen, insektenfreundliche Außenbeleuchtung)

c) Verkehrstechnische Untersuchung (Erhebung der allgemeinen Verkehrsbelastung und des Marktes, Leistungsfähigkeitsberechnung für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage, Ermittlung Verkehrsqualität, Ergebnis: Verkehrslauf in die Hauptrichtungen wird keine deutliche Veränderungen ergeben. Ermittelte Stufe der Verkehrsqualität liegt bei A. Aus Richtung Hirschau kann es bei abbiegenden Fahrzeugen ohne eigenen Linksabbiegespur zu kurzen Halten und Rückstauungen kommen. Es wird genügend Lücken im Gegenverkehr geben, damit Linksabbiegen Richtung Markt möglich sein wird. Die Anlage von Linksabbiegespuren wird nicht vorgeschlagen. Für linkseinbiegende Fahrzeuge aus Richtung Markt können sich Wartezeiten ergeben. Es wird empfohlen, eine optionale bauliche Vorkehrung zur Anordnung einer Teilsignalisierung zu treffen.)

d) Schallimmissionsprognose (Bei Beachtung der angenommen Randbedingungen wie Entwurf des Gebäudes samt Parkierung und Andienung, Öffnungs- und Andienungszeiten, Lage und Typ haustechnische Anlagen, sind im Einwirkungsbereich des Marktes die maßgeblichen Immissionswerte der TA Lärm tags und nachts um mindestens 6 dB(A) unterschritten. Das Vorhaben liefert keinen relevanten Immissionsbeitrag. Damit werden bestehende oder zukünftige Betriebe und Anlagen nicht eingeschränkt.

e) Auswirkungsanalyse (Grundlagen und Standortbedingungen, insbesondere Betrachtung Makrostandort Rottenburg a.N. und Plangebiet, Einzugsgebiet und Kaufkraft, Versorgungsstrukturen in Rottenburg a.N. und im weiteren Umfeld, Umsatzprognose und wettbewerbliche Wirkungen; Ergebnis: Durch das Vorhaben ausgelöste Wettbewerbswirkungen werden vor allem gegenüber Anbietern in Rottenburg a.N. sowie in geringem Umfang in Tübingen und Ammerbuch wirksam. Die höchsten Umverteilungseffekte werden gegenüber den Hauptwettbewerbern Aldi und Lidl in Rottenburg a. N. wirksam. Eine Beeinträchtigung bestehender (Nah)Versorgungsstrukturen oder eine Gefährdung der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche und damit negativen städtebaulichen Folgen in Rottenburg selbst oder dem Umland sind auszuschließen.)

f) Der Umweltbericht behandelt:
  • die geplante Nutzung und Gestaltung von Boden, Wasser, Natur und Landschaft,
  • die mögliche Belästigungen durch Baustellenlärm und Staubimmissionen,
  • die Schutzgebiete in der Umgebung,
  • die Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes,
  • den aktuellen Umweltzustand, bezogen auf die Schutzgüter Fläche, Mensch, Lebensräume und Arten, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter,
  • die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Schutzgüter
  • Fläche (Nutzung, Versiegelung, Flächenbilanz),
  • Mensch (Gesundheit und Erholung während der Bauphase bzw. des Betriebs),
  • Lebensräume und Arten (Nutzungs- und Habitatstrukturen, europarechtlich geschützte Tierarten, nachteilige Umweltauswirkungen),
  • Boden (Untergrundverhältnisse, Bodentyp, erhöhter Versiegelungsgrad, Bodenumlagerungen),
  • Wasser (Lacherweggraben als Vorfluter, Verminderung der Grundwasserneubildungsrate),
  • Klima/Luft (Kaltluftentstehungsfläche),
  • Landschaft (Landschaftsbild, Eingrünung),
  • die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
  • die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung,
  • die Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung,
  • die Maßnahmen zum Bodenschutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und zur Minimierung und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

B. Umweltbezogene Stellungnahmen
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit u.a. zu den Aspekten Bedarf Lebensmittelmarkt, Dorfladen, Auswirkungen auf den örtlichen Handelsbesatz, Verkehrszunahme, Erreichbarkeit des Plangebiets für Fußgänger und Radfahrer, Bushaltestelle, Ausbau Knotenpunkt, Lärmschutz, Einbindung in die freie Landschaft, Eingrünung, heimische Arten, Naturschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Verkaufsangebot und Café;
sowie Behörden und Trägern öffentlicher Belange u.a. Sicherung Wasserversorgung, Zufahrt auf die L 731, Freihaltung von Sichtfeldern, Geotechnik, Bodenverhältnisse, Eingriff in Regionalen Grünzug, Lage des Gebäudes, Verkaufsflächenbegrenzung, Agglomeration (keine Ansammlung von Einzelhandelsbetrieben), Berücksichtigung der Wurmlinger Kapelle als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, orts- und landschaftsgerechte Gestaltung des Marktes, Begründung für Sonderbaufläche, Belange des Straßenwesens (Landesstraße), Linksabbiegespur erforderlich – Vorgaben für Entwurf, Kaufkraftabfluss und Umsatzgenerierung aus umliegenden Lagen, Naturschutz, Baufeldbereinigung, Pflanzmaßnahmen(-höhenbegrenzung) zwecks Vermeidung Kulissenwirkung für Feldlerchen, Nisthilfen für Vögel, Lichtimmissionen, Prüfung Lärmbelastung, Niederschlagswasserbeseitigung, Belange der Landwirtschaft, keine weitere Beschränkung der Bewirtschaftung, keine Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, Kongruenzgebot (Kaufkraftabschöpfung im Umland), Integrationsgebot (Lage des Marktes im Siedlungskörper und Erreichbarkeit), Beeinträchtigungsverbot (Verschlechterung des (Grund-/Nah-)Versorgungsangebots in zentralen Versorgungsbereichen der Nachbargemeinden), Verkehrliche Auswirkungen (Fokus auf Kfz-Verkehr), Erreichbarkeit für Kunden mit dem Fahrrad ist zu prüfen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
30.11.2020 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

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Kontakt

E-Mail:
stadtplanung@rottenburg.de
Tel.:
07472 / 165-380

Adresse:
Stadtverwaltung
Bauleitplanung
Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
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