Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Wurmlingen" und Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in Rottenburg am Neckar - Wurmlingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 23.10.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Wurmlingen" in Rottenburg am Neckar-Wurmlingen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen.
Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Wurmlingen" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 04.02.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gem. § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen für den Bereich „Lebensmittelmarkt Wurmlingen“ – Änderung Nr. 44 in Rottenburg am Neckar – Wurmlingen. Die bisherige "landwirtschaftliche Fläche" soll dann als "Sondergebietsfläche" (Planung) ausgewiesen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der 44. Änderung des FNPs soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Einzelhandelsnutzung erreicht werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Wurmlingen" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Hierzu findet am Dienstag, den 26.03.2019
im Sitzungssaal des Rathauses Wurmlingen, Bricciusstraße 22/2
eine Informationsveranstaltung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt.
Beginn 18:00 Uhr

Bei dieser Veranstaltung werden die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich dargelegt und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Wir laden hierzu alle Interessenten ein.
15.03.2019 - Stadtplanungsamt, Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


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