Bebauungsplan "Öchsner II" in Rottenburg am Neckar - Ergenzingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 19.03.2019 in öffentlicher Sitzung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, des Bebauungsplanentwurfs "Öchsner II" in Rottenburg am Neckar-Ergenzingen und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich des Bebauungsplanes "Öchsner II" gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die derzeit ungebrochene Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken befriedigt und auch mittelfristig die Verfügbarkeit städtischer Wohnbauplätze gesichert werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Öchsner II" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
61_BP_Öchsner II_ÜbersichtsplanBild vergrößern
Übersichtsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Öchsner II" und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die örtlichen Bauvorschriften liegen in der Eingangshalle des Rathauses der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18,

von Montag, dem 15.04.2019 bis Mittwoch, dem 15.05.2019 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen zu diesem Verfahren auch im Rathaus des Stadtteils Ergenzingen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
A. Fachgutachten:
a) Baugrundgutachten (Untergrundverhältnisse, Gründungsempfehlungen, Bodenverbesserungsmaßnahmen, Gebäudeabdichtung gegen Sickerwasser, Versickerungsfähigkeit, Umgang mit Niederschlagswasser, Bodenaushub/Oberbodenmanagement)
b) Baugrundgutachten zur Festlegung der Deckschichtenmächtigkeit (Untergrundverhältnisse, Bewertung der Deckschichtenmächtigkeit, Risiken für das Wasserschutzgebiet, Vorgaben zur Mindesthöhe der verbleibenden Deckschicht über Grundwasserleiter)
c) Habitatstrukturanalyse (Beschreibung Habitatstrukturen, Betroffenheit von geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG, Hinweise auf Vorkommen von Fledermäusen und Vögeln: Feldsperling, Star, Mäusebussard, für weitere artenschutzrelevante Artengruppen oder Arten bestehen keine belastbaren Hinweise)
d) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Vogelarten (Besonderer Artenschutz, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen für Feldsperling und Star)
e) Umweltbericht behandelt:
  • die geplanten Nutzung und Gestaltung von Boden, Wasser, Natur und Landschaft,
  • die Energienutzung, Ver-/Entsorgung,
  • die möglichen Belästigungen durch Baustellenlärm und Staubimmissionen,
  • die Kernflächen des Biotopverbunds,
  • die betroffenen Schutzgebiete (Wasserschutzgebiet, Überflutungsbereich eines 100-jährlichen Hochwassers HQ100, HQ-Extrem),
  • den besonderen Artenschutz (Fledermäuse, Vögel),
  • den Bedarf an Grund und Boden,
  • den aktuellen Umweltzustand, bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter,
  • die voraussichtlichen Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Schutzgüter
    • - Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (bestehendes Gebiet, geplantes Gebiet, Erholung),
    • - Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt (Habitatstrukturen, besonders geschützte Arten gem. § 44 BNatSchG (Arten: Feldsperling, Star, Mäusebussard), Biotoptypen),
    • - Boden (Untergrundverhältnisse, Bodentyp, landwirtschaftliche Bewertung, ökologische Leistungsfähigkeit),
    • - Wasser (Grundwasserleiter, Grundwasserneubildung, Lage im Wasserschutzgebiet, Seltenbach als Vorfluter, Hochwassergefährdung),
    • - Klima/Luft (Kaltluftentstehungsgebiet, Luftaustausch Siedlungskörper),
    • - Landschaft (überwiegend ackerbauliche Nutzung, Landschaftsbild, Eingrünung),
    • - Kultur- und sonstige Sachgüter (Kulturdenkmal),
  • die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
  • die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung,
  • die Maßnahmen zum Bodenschutz, zum Grundwasserschutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und zur Minimierung und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft; Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung Pflanzgebote im Plangebiet, externe Maßnahmen, Acker in Grünfläche u. Pflanzgebot Bäume, Ökokonto (monetärer Ausgleich)
  • die Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung.

B. Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
a) Landratsamt Tübingen:
  • Naturschutz: Erstellung Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung im Rahmen der Umweltprüfung, Empfehlung Anpassung Ausgleichsmaßnahme an Rebhuhnschutzprojekt, standortangepasste, gebietsheimische Gehölze und Bepflanzung, insektenschonende Leuchtmittel, extensive Dachbegrünung bei Flachdächern, Nisthilfen
  • Umwelt und Gewerbe:
    • - Grundwasser/Wasserschutzgebiet: Kennzeichnung Wasserschutzgebiet, Deckschichtenmächtigkeit engmaschiger untersuchen, u.U. Bauwasserhaltungen
    • - Überschwemmungsgebiet/Risikogebiet: Überschwemmungsgebiet Seltenbach, Ausschluss von baulichen Anlagen im Bereich HQextrem
    • - Gewässerrandstreifen: Gewässerrandsteifen u. Restriktionen berücksichtigen
    • - Niederschlagswasserbeseitigung: Dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers u. entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan treffen
  • Landwirtschaft: Landverbrauch einschränken, keine Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen planen und umsetzen, Emissionen des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs, Oberboden auf Ackerflächen auftragen
b) Landesamt für Denkmalpflege: Aufnahme Hinweis Denkmalschutz § 20 DSchG, Kulturdenkmal
c) Regierungspräsidium Freiburg i.Br.: Hinweise Geotechnik, Boden, mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz
d) EVR: Ausweisung von Flächen für Trafostationen

C. Umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern und Interessenverbänden:
a) Verkehrskonzept: Verkehrsanbindung Horber Straße, Verkehrsführung während der Aufsiedlung des Gebiets, Erschließung
b) Landwirtschaftlicher Betrieb: Berücksichtigung des Betriebs (Emission, Immission, Biogasanlage u. Tierhaltung)
c) Umgang und Maßnahmen für anfallendes Oberflächenwasser, Versiegelung von Flächen
Anregungen zur Planung senden Sie bitte schriftlich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse an

Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Alternativ können Sie Stellungnahmen per Fax, E-Mail oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten vorbringen.

Fax: 07472 / 165 - 302
E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de
15.04.2019 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

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