Bebauungsplan "Queck-Areal" in Rottenburg am Neckar - Kiebingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 19.10.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Queck-Areal" in Rottenburg am Neckar-Kiebingen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen und die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg zu erlassen.

Außerdem hat der Gemeinderat beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Mit der Einleitung des Planungsverfahrens soll zunächst mit den betroffenen Fachbehörden, aber auch mit der Öffentlichkeit versucht werden abzuschätzen, welche Gutachten eingeholt werden müssen. Danach soll ein Ausblick dazu versucht werden, ob sich eine Entwicklung des Areals als Gewerbefläche, u.U. auch für Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie o.ä. genutzt werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Queck-Areal" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die frühzeitige öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Diese wird in der Zeit von Montag, dem 08.11.2021 bis einschließlich Donnerstag, dem 25.11.2021 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 werden die Auslegungsunterlagen auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 25.11.2021 digital bereitgestellt.

Die frühzeitige Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29 vom 08.11.2021 bis einschließlich 25.11.2021 während nachstehender Öffnungszeiten ergänzt
  • Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus; halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen.

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen zur allgemeinen Information der Bevölkerung auch im Rathaus des Stadtteils Kiebingen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
08.11.2021 - Stadtplanungsamt


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