Bebauungsplan "Steigäcker" in Rottenburg am Neckar - Dettingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Steigäcker" in Rottenburg am Neckar-Dettingen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Steigäcker" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die derzeit ungebrochene Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken befriedigt werden und auch mittelfristig die Verfügbarkeit städtischer Wohnbauplätze gesichert werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Steigäcker" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
23.12.2022 - Stadtplanungsamt


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Aufgerollter Plan