Bebauungsplan "Südlich des Arbachs" in Rottenburg am Neckar - Wendelsheim

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 20.12.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Südlich des Arbachs" in Rottenburg am Neckar-Wendelsheim gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzustellen und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a/b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Südlich des Arbachs" örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für den Neubau von barrierefreien Wohnungen für ältere Menschen geschaffen werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Südlich des Arbachs" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
14.01.2022 - Stadtplanungsamt


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