Bebauungsplan "Südlich des Arbachs" in Rottenburg am Neckar - Wendelsheim

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 14.02.2023 in öffentlicher Sitzung die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanentwurfs "Südlich des Arbachs" in Rottenburg am Neckar-Wendelsheim und die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Südlich des Arbachs" gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg beschlossen.

Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Dauer der erneuten Auslegung verkürzt wird und dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Änderungen beschränken sich überwiegend auf den Hochwasserschutz/Umgang mit der Überschwemmungsfläche des HQ100.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll Planungsrecht für seniorengerechtes Wohnen geschaffen werden. Ziel ist, kleinere und barrierefreie Wohnungen bis hin zur Pflege-WG oder einer Tagespflege in den Ortschaften selber anzubieten zu können.

Das Plangebiet des Bebauungsplans "Südlich des Arbachs" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
03.03.2023 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Aufgerollter Plan