Bebauungsplan "Südlich des Arbachs" in Rottenburg am Neckar - Wendelsheim

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 14.02.2023 in öffentlicher Sitzung die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanentwurfs "Südlich des Arbachs" in Rottenburg am Neckar-Wendelsheim und die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Südlich des Arbachs" gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg beschlossen.

Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Dauer der erneuten Auslegung verkürzt wird und dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Änderungen beschränken sich überwiegend auf den Hochwasserschutz/Umgang mit der Überschwemmungsfläche des HQ100.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll Planungsrecht für seniorengerechtes Wohnen geschaffen werden. Ziel ist, kleinere und barrierefreie Wohnungen bis hin zur Pflege-WG oder einer Tagespflege in den Ortschaften selber anzubieten zu können.

Das Plangebiet des Bebauungsplans "Südlich des Arbachs" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 13.03.2023 bis einschließlich Montag 27.03.2023 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird der Bebauungsplan "Südlich des Arbachs" mit Textteil und Begründung, sowie die örtlichen Bauvorschriften auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck während der oben genannten Frist bis zum 27.03.2023 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird im genannten Auslegungszeitraum als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29, ergänzt. Die Auslegungsunterlagen liegen

Montag, dem 13.03.2023 bis einschließlich Montag 27.03.2023
  • Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch im Rathaus des Stadtteils Wendelsheim während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:


Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
13.03.2023 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Aufgerollter Plan