Bebauungsplan "Südlich des Arbachs" in Rottenburg am Neckar - Wendelsheim

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 27.02.2024 in öffentlicher Sitzung, die Umstellung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in das Regelverfahren nach § 2 BauGB und § 2a BauGB für den Bebauungsplanentwurf "Südlich des Arbachs" in Rottenburg am Neckar - Wendelsheim, beschlossen.

Außerdem wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich des Bebauungsplans "Südlich des Arbachs" gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg beschlossen.

Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Dauer der erneuten Auslegung verkürzt wird und dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Änderungen beschränken sich auf den Verfahrenswechsel in das Regelverfahren und die damit einhergehende Ergänzung des Umweltberichts, vor allem die Festsetzung der privaten Grünfläche im Bereich der Flächenausbreitung des HQ100 und die Kennzeichnung der zu erhaltenden Bäume.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll Planungsrecht für seniorengerechtes Wohnen geschaffen werden. Ziel ist es, kleinere barrierefreie Wohnungen bis hin zur Pflege-WG oder einer Tagespflege in den Ortschaften selber anbieten zu können.

Das Plangebiet des Bebauungsplans "Südlich des Arbachs" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
01.03.2024 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Aufgerollter Plan