Behindertenbeirat

Politische Beteiligung für Menschen mit Behinderung in Rottenburg.

Der Rottenburger Behindertenbeirat wurde im Februar 2017 erstmalig berufen. Seine Amtsperiode dauert fünf Jahre. Die aktuelle Amtsperiode endet 2022.

Was macht der Behindertenbeirat?
Der Behindertenbeirat ist ein ehrenamtlich tätiges, beratendes Gremium. Er berät Politik und Verwaltung in allen Fragen rund um das Thema Inklusion. Er wirkt auf gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung im Gebiet der Stadt Rottenburg am Neckar hin und ist gleichzeitig Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung, Vereine, Selbsthilfeverbände, Rehabilitationsträger und Bürger der Stadt.

Wie ist der Behindertenbeirat entstanden?
Seit März 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenkonvention) rechtsverbindlich. Das Übereinkommen greift auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die wichtigsten Menschenrechtsdokumente der Vereinten Nationen zurück. Es formuliert zentrale Bestimmungen dieser Papiere für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und stärkt so deren volle und diskriminierungsfreie Teilhabe und Selbstbestimmung.
Anknüpfend an den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Baden-Württemberg ein eigener Umsetzungsplan bzw. Landesaktionsplan in Kooperation mit Betroffenenverbänden, den Sozialverbänden sowie den Kommunen erarbeitet. Besondere Schwerpunkte sollen dabei auf der Inklusion im Arbeitsleben, in der Sicherstellung der Barrierefreiheit sowie in der Bildung liegen. Um die UN-Konvention auf regionaler Ebene umzusetzen, sind Kommunen, Vereine und Unternehmen aufgefordert, weitere Aktionspläne folgen zu lassen. Gemäß der Prämisse „Nichts über uns ohne uns“ verfolgt der Landesbehindertenbeirat u.a. das Ziel, Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen und auf allen Ebenen zu beteiligen. Eine mögliche Form der Beteiligung ist ein Behindertenbeirat.

2014 wurde dem Gemeinderat durch den damaligen Vorsitzenden der Lebenshilfe Rottenburg e.V. und die Sachkundige Einwohnerin im Sozialausschuss das „Handlungskonzept für eine barrierefreie Stadt Rottenburg am Neckar“ vorgelegt. Darin heißt es u.a. in Kapitel 13.1: „Ein Beirat für Menschen mit Behinderungen wird als ständiger Austausch zwischen Menschen mit Behinderung, Organisationen für Menschen mit Behinderung, Verwaltung und Gemeinderat aufgebaut und fortgeführt.[…].“

Die Idee, einen Behindertenbeirat einzurichten und aus seiner Mitte heraus einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zu wählen, wurde im Vorfeld mit den verschiedenen (ehrenamtlichen) Kreisen, die sich in Rottenburg um die Belange von Menschen mit Behinderung kümmern, besprochen. Auch der Behindertenbeauftragte für den Kreis Tübingen wurde zur Beratung hinzugezogen; ebenso die Fachberatung Inklusion beim Städtetag Baden-Württemberg.

Am 18.10.2018 beschloss der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar die Einrichtung eines Behindertenbeirats mit ehrenamtlicher*m Behindertenbeauftragten samt entsprechender Geschäftsordnung.

Was sind die Aufgaben des Behindertenbeirats?
  • Ansprechpartner sein für Menschen mit Behinderung, Vereine, Selbsthilfeverbände, Rehabilitationsträger und Bürger der Stadt
  • Verbesserung der Wahrnehmung der Belange der Menschen mit Behinderung durch Beratung des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und der Stadtverwaltung
  • Vertretung der Interessen der Einwohner mit Behinderung (Benachteiligung von Menschen mit Behinderung verhindern, bzw. beseitigen)
  • Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben in Rottenburg
Der Behindertenbeirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral und unabhängig. Er ist nicht an Weisungen der Politik, der Verwaltung oder von Verbänden gebunden.
Um seine Ziele zu erreichen, arbeitet der Behindertenbeirat mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen, Institutionen und Einzelpersonen zusammen.

Wer sind die Mitglieder des Behindertenbeirats?
Der Behindertenbeirat besteht aus insgesamt fünfzehn Mitgliedern. Ihm gehören neun ehrenamtliche Mitglieder mit und ohne Behinderung an, fünf Mitglieder des Gemeinderats und der Oberbürgermeister als Vorsitzender.

Wie wird man Mitglied im Behindertenbeirat?
Die Geschäftsordnung beinhaltet den Weg zur Berufung in den Behindertenbeirat:
  • Einwohnerinnen und Einwohner mit und ohne Behinderung, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können sich für einen Sitz im Gremium bewerben. Ebenso in der Behindertenbetreuung in Rottenburg am Neckar Tätige oder Vertreter von einer sozialen Einrichtung oder Organisation in Rottenburg am Neckar
  • diese neun ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Verwaltungsausschuss gewählt und vom Gemeinderat für eine Amtszeit von fünf Jahren in den Behindertenbeirat berufen
  • die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden von ihren Fraktionen/Listen in das Gremium entsandt

Neuwahlen des Behindertenbeirat

Der Behindertenbeirat wird neu gewählt

Bewerbungsfrist auf den 15.01.2022 verlängert.
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Zusätzliche Informationen und Dienste

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Menschen-Gruppe: alte und junge Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderung, Menschen ohne Behinderung, Frauen und Männer

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