Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.07.2018

Diese Themen wurden behandelt:
  • Folgender nichtöffentlich gefasster Beschluss wurde bekannt gegeben:
    • Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt die Veräußerung der Grundstücks Flst. Nr. 8330/3, Gemarkung Rottenburg am Neckar, mit einem Messgehalt von 2682 m² an die Fa. Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH.
  • Zudem wurden die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens gegen ein kernstadtnahes Gewerbegebiet angehört.
  • Vom Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, dass das Bürgerbegehren gegen ein kernstadtnahes Gewerbegebiet Herdweg gemäß § 21 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg zulässig ist.
    • Der Gemeinderat setzt als Tag der Abstimmung für den Bürgerentscheid Sonntag, 21.10.2018 fest.
    • Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautet:
    • Sind Sie dafür, dass das im Zuge des Strategie- und Handlungsprogramms „Wirtschaftsflächen Rottenburg am Neckar“ geplante Gewerbegebiet Herdweg nicht realisiert wird und alle dem entgegenstehenden Gemeinderatsbeschlüsse vom 20.03.2018 aufgehoben werden?
    • Zur Information der Bürger*innen wird eine Informationsbroschüre mit dem in der Vorlage dargestellten Inhalt erstellt und ab dem 17.09.2018 gemeinsam mit den Wahlbenachrichtigungen an alle Bürger*innen verschickt. Außerdem findet am 02.10.2018 eine Podiumsdiskussion mit Befürworter*innen und Gegner*innen des Gewerbegebiets statt.
    • Für die Veröffentlichung von Beiträgen der im Gemeinderat sowie in den Ortschaftsräten vertretenen Fraktionen und Gruppierungen in den Rottenburger Mitteilungen gilt eine Karenzzeit von zwei Monaten vor dem Bürgerentscheid. Wahlanzeigen in der letzten Ausgabe der Rottenburger Mitteilungen vor dem Bürgerentscheid sind auf Wahlaufrufe und Veranstaltungshinweise beschränkt. Das Aktionsbündnis erhält die Möglichkeit, ihre Auffassung in zwei Ausgaben der Rottenburger Mitteilungen auf einer Seite darzulegen. Das Aktionsbündnis darf Veranstaltungshinweise kostenfrei in den Rottenburger Mitteilungen veröffentlichen.
    • Der Gemeinderat legt fest, dass Wahlplakate ab dem 08.09.2018 angebracht werden dürfen.
  • Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat die Beisitzer/innen und die persönlichen Stellvertreter/innen des Gemeindewahlausschusses in der vorgeschlagenen und benannten Form aufgrund der Vorschläge der Fraktionen gewählt. Außerdem hat er einstimmig die Hauptamtsleiterin Frau Silvia Seeliger als weitere Stellvertreterin des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gewählt.
  • Die Fortschreibung des Bericht 82 / Hallenkonzept V (2023-2028) für die Uhlandhalle in Wurmlingen, die Sülchgauhalle in Kiebingen, die Breitwiesenhalle in Ergenzingen, die Kreuzerfeldhalle und die Otto-Locher-Halle in der Kernstadt wurde zur Kenntnis genommen und mehrheitlich die Beauftragung einer detaillierten Untersuchung der Uhlandhalle in Wurmlingen durch ein externes Architektur- und Fachplanungsbüro in Höhe von ca. 80.000 Euro beschlossen.
    • Die Untersuchung umfasst, die Bestandsanalyse, sowie drei Variantenlösungen:
    • 1 – Generalsanierung mit funktionalen Verbesserungen einschl. Gastronomieteil
    • 2 – Generalsanierung mit funktionalen Verbesserungen ohne Gastronomieteil
    • 3 – Abbruch und Neubau der Halle
  • Zudem hat der Gemeinderat einstimmig den Planungsbeschluss zur Einrichtung eines Quartierstreffs in der ehemaligen Bankfiliale, Friedrich-Ebert-Straße 25 im Kreuzerfeld gefasst.
  • Für den Neubau Grundschule Hohenberg hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, von der im Haushaltsplan 2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung für 2019 über 5,475 Mio. EUR einen Teilbetrag in Höhe von 4 Mio. EUR frei zu geben.
  • Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Gewerbepark Dätzweg“ vom 15.11.2011 gem. § 162 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg aufzuheben.
  • Einstimmig beschlossen wurde auch, die Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Ammerbuch (Erstreckungssatzung Ammerbuch).
  • Abschließend wurde die erneute Aufstellung des Bebauungsplans „Höllsteig“ – 2. Erweiterung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet gemäß § 74 LBO für den in der Planzeichnung vom 04.06.2018 umgrenzten Bereich und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und nach § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Behördenbeteiligung - einzuleiten, mehrheitlich beschlossen.
11.07.2018 - Geschäftsstelle Gemeinderat


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Sitzungssaal mit kreisförmig angeordneten Sitzen und Empore