Inhalt
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2020
Diese Themen wurden behandelt:
Folgende nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2020 wurden bekanntgegeben:
- die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet in der Fassung vom 25.09.2020 gemäß § 74 LBO
- die öffentliche Auslegung der Begründung in der Fassung vom 25.09.2020 und des Umweltberichts in der Fassung vom 10.09.2020 zum Bebauungsplan
- die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
§ 3 Abs. 2 BauGB,
- die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet in der Fassung vom 09.10.2020 gemäß § 74 LBO,
- der Begründung in der Fassung vom 09.10.2020 und dem Umweltbericht in der Fassung vom 09.10.2020 zum Bebauungsplan zuzustimmen,
- die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
- Mehrheitlich beschlossen wurde der Verkauf des Grundstücks Eduard-Spranger-Straße 13 in Rottenburg am Neckar-Oberndorf.
- Einstimmig beschlossen wurde der Verkauf des Flurstücks Nr. 8484/14 (MU 7) mit einer Fläche von 3.504 m² im Urbanen Gebiet „Dätzweg II“ zur Errichtung eines neuen Polizeireviers an das Land Baden-Württemberg. Einstimmig zugestimmt wurde dem Verkauf des Flurstücks Nr. 99/1, Königstraße 9, welches sich im Eigentum der Stadt Rottenburg am Neckar befindet und derzeit als Polizeirevier genutzt wird zur Ablösung des auf dem Grundstück lastenden Nießbrauchrechts.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Rottenburg am Neckar für das Jahr 2021 wurde eingebracht.
- Einstimmig beschlossen wurde
- die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet in der Fassung vom 25.09.2020 gemäß § 74 LBO
- die öffentliche Auslegung der Begründung in der Fassung vom 25.09.2020 und des Umweltberichts in der Fassung vom 10.09.2020 zum Bebauungsplan
- die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
- Mehrheitlich beschlossen wurde
§ 3 Abs. 2 BauGB,
- die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet in der Fassung vom 09.10.2020 gemäß § 74 LBO,
- der Begründung in der Fassung vom 09.10.2020 und dem Umweltbericht in der Fassung vom 09.10.2020 zum Bebauungsplan zuzustimmen,
- die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
- Die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.09.2020 - Ökologisch Bauen 2.0 wurde zur Kenntnis genommen.
- Einstimmig beschlossen wurde die Änderung der Satzung über den Kostenersatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rottenburg am Neckar.
13.11.2020 - Geschäftsstelle Gemeinderat