Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15.11.2022

Folgende Themen wurden behandelt:

  • Vom Gemeinderat wurde mehrheitlich beschlossen, der WTG für das Wirtschaftsjahr 2022 überplanmäßig einen weiteren Zuschuss in Höhe von 215.000 EUR zu gewähren. Die Deckung dieses überplanmäßigen Zuschusses erfolgt bei der Stadt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer.
  • Des Weiteren wurde die Benennung der Kreuzerfeldhalle in Martha-und-Wilfried-Ensinger-Halle einstimmig beschlossen.
  • Einstimmig beschlossen wurde zudem, die im Haushaltsplan 2022 vorgesehene Verpflichtungsermächtigung für 2023 über 7.000.000 EUR für die Hohenberg Verbundschule zur Inanspruchnahme frei zugeben. Die Rohbauarbeiten für die Hohenberg Verbundschule wurden einstimmig an die Firma Edbauer & Dormeyer GmbH, Freihofstraße 5, 72401 Haigerloch-Gruol mit einem Auftragsvolumen von 4.910.438,48 € vergeben.
  • Einstimmig beschlossen wurde, die im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung für 2023 über 1.200.000 € für den Umbau/Neubau Kindergarten Gut-Betha und über 3.000.000 € für den Umbau/Neubau Musikschule, insgesamt 4.200.000 € frei zu geben. Die Rohbauarbeiten wurden einstimmig an die Firma Grötz Bauunternehmung GmbH, Schlosserstrasse 35, 72622 Nürtingen mit einem Auftragsvolumen von 2.252.609,73 € vergeben. Die Vergabe der Betonfertigteilfaschen erfolgte ebenfalls einstimmig an die Firma R. Bayer Betonsteinwerk GmbH, Dr.-Georg-Spohn-Strasse 21, 89143 Blaubeuren mit einem Auftragsvolumen von 481.322,87 €.
  • Zur Teileinziehung und Widmung Feldwege Dürrbachhof wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
    • 1. Die im beigefügten Lageplan dargestellten Teilflächen der Flurstücke 2477/1 und 2574/1 werden gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz i.d.F. vom 11.05.1992 eingezogen.
    • 2. Der im beigefügten Lageplan dargestellte neu erstellte „Wiesen-Weg“ zwischen den Flurstücken 2760 und 2761 wird gemäß § 5 Straßengesetz i.d.F. vom 11.05.1992, zuletzt geändert am 23.02.2017 als beschränkt öffentlicher Weg gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4 Straßengesetz gewidmet.
  • Einstimmig beschlossen wurde, das Flurstück 129 „Ehemaliger Friedhof“ in Rottenburg am Neckar-Eckenweiler gemäß § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung i.V.m. § 10 Abs. 1 Bestattungsgesetz sowie § 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes als Friedhof zu entwidmen.
  • Abschließend wurden der Lagebericht und der Jahresabschluss 2021 der Technischen Betriebe Rottenburg am Neckar wie vorgelegt einstimmig festgestellt. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wurde einstimmig Entlastung erteilt. Zudem wurde einstimmig beschlossen, den Verlustvortrag in Höhe von 111.764,53 € noch im Jahr 2022 einmalig auszugleichen. Die Deckung erfolgt über Mehrerträge bei der Gewerbesteuer.

15.11.2022 - Geschäftsstelle Gemeinderat


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