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Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18.03.2025
Folgende Themen wurden behandelt:
Der Gemeinderat hat einstimmig festgestellt, dass bei Herrn Giuseppe Perrino die Voraussetzungen für sein Ausscheiden aus dem Integrationsbeirat vorliegen und bei Herrn Siroos Nazarian ein Grund zur Ablehnung des Mandats vorliegt. Einstimmig wurde als Nachrücker Herrn Nicolaj Schön zum ehrenamtlichen Mitglied mit Migrationshintergrund in den Integrationsbeirat berufen.
Einstimmig beschlossen wurde die Durchführung einer Einwohnerversammlung am Dienstag, 16.09.2025 um 19 Uhr in der Zehntscheuer Rottenburg am Neckar mit der unter II. der Vorlage 2025/038 aufgeführten Tagesordnung.
Die Annahme der kommunalen Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/26 wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.
Die Anpassung der Elternbeiträge für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen auf 70 € / Monat in den Kindergärten und 60 € / Monat in den Kinderkrippen ab dem Kindergartenjahr 2025/26 wurde mehrheitlich beschlossen.
Vom Gemeinderat wurde auch mehrheitlich beschlossen, den Preis pro Tellergericht in den städtischen Mensen ab dem Schuljahr 2025/26 für Grundschüler*innen auf 4,00 € und für Schüler*innen an weiterführenden Schulen auf 4,50 € festzusetzen. Dieser Preis gilt auch für Schüler*innen von städtischen Schulen ohne eigene Mensa. Darüber hinaus wurde ebenfalls mehrheitlich beschlossen, dass Beschäftigte in städtischen Schulen ab sofort den Preis des Caterers für ein Tellergericht in einer städtischen Mensa bezahlen müssen.
Für den Neubau und die Sanierung des Eugen-Bolz-Gymnasiums wurde die stufenweise Vergabe der Tragwerksplanung LP 1-6 wie folgt mehrheitlich an das Ingenieurbüro Kempen Krause Ingenieure GmbH, Ritterstraße 20, 52072 Aachen vergeben. Neubau-Bauabschnitt, Honorarzone III, Basissatz gemäß Honorartafel § 52 (1), Sanierungsbauabschnitte Honorarzone II, Basissatz gemäß § 52 (1) Umbauzuschlag 0%, Nebenkostenpauschale 0%.
Die Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten zur Neuverlegung der Infrastrukturleitungen in der Urbansbrüderstraße/Paradeisstraße in Rottenburg am Neckar – Kernstadt – hat der Gemeinderat an sich gezogen und mehrheitlich mit der geprüften Bruttoangebotssumme von 910.086,90 € an die Firma Lupold Straßen- und Tiefbau GmbH vergeben. Die Zustimmung zur Erstellung einer Rampe erfolgte ebenfalls mehrheitlich.
Für die Erweiterung Gewerbegebiet Höllsteig in Rottenburg am Neckar - Ergenzingen hat der Gemeinderat die Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten an sich gezogen und mehrheitlich die Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.354.000,- € beschlossen. Im Anschluss hat der Gemeinderat die Tief- und Straßenbauarbeiten mit der geprüften Bruttoangebotssumme von 2.893.907,70 € mehrheitlich an die Firma Stumpp GmbH & Co.KG, Balingen, vergeben.
Zudem wurde für die Erschließungskosten im Baugebiet "Im Wiesengrund" in Rottenburg am Neckar – Seebronn einstimmig beschlossen, eine Abrechnungseinheit zu bilden. Die beitragsfähigen Erschließungskosten für die Anbaustraßen im Bebauungsplangebiet "Im Wiesengrund“ werden zusammengefasst ermittelt.
Abschließend wurde auch für die Erschließungskosten im Baugebiet " Engwiesen II" in Rottenburg am Neckar – Oberndorf einstimmig die Bildung einer Abrechnungseinheit beschlossen. Die beitragsfähigen Erschließungskosten für die beitragspflichtigen Anbaustraßen im Bebauungsplangebiet " Engwiesen II 1. Bauabschnitt" werden zusammengefasst ermittelt.
Geschäftsstelle Gemeinderat
Einstimmig beschlossen wurde die Durchführung einer Einwohnerversammlung am Dienstag, 16.09.2025 um 19 Uhr in der Zehntscheuer Rottenburg am Neckar mit der unter II. der Vorlage 2025/038 aufgeführten Tagesordnung.
Die Annahme der kommunalen Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/26 wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.
Die Anpassung der Elternbeiträge für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen auf 70 € / Monat in den Kindergärten und 60 € / Monat in den Kinderkrippen ab dem Kindergartenjahr 2025/26 wurde mehrheitlich beschlossen.
Vom Gemeinderat wurde auch mehrheitlich beschlossen, den Preis pro Tellergericht in den städtischen Mensen ab dem Schuljahr 2025/26 für Grundschüler*innen auf 4,00 € und für Schüler*innen an weiterführenden Schulen auf 4,50 € festzusetzen. Dieser Preis gilt auch für Schüler*innen von städtischen Schulen ohne eigene Mensa. Darüber hinaus wurde ebenfalls mehrheitlich beschlossen, dass Beschäftigte in städtischen Schulen ab sofort den Preis des Caterers für ein Tellergericht in einer städtischen Mensa bezahlen müssen.
Für den Neubau und die Sanierung des Eugen-Bolz-Gymnasiums wurde die stufenweise Vergabe der Tragwerksplanung LP 1-6 wie folgt mehrheitlich an das Ingenieurbüro Kempen Krause Ingenieure GmbH, Ritterstraße 20, 52072 Aachen vergeben. Neubau-Bauabschnitt, Honorarzone III, Basissatz gemäß Honorartafel § 52 (1), Sanierungsbauabschnitte Honorarzone II, Basissatz gemäß § 52 (1) Umbauzuschlag 0%, Nebenkostenpauschale 0%.
Die Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten zur Neuverlegung der Infrastrukturleitungen in der Urbansbrüderstraße/Paradeisstraße in Rottenburg am Neckar – Kernstadt – hat der Gemeinderat an sich gezogen und mehrheitlich mit der geprüften Bruttoangebotssumme von 910.086,90 € an die Firma Lupold Straßen- und Tiefbau GmbH vergeben. Die Zustimmung zur Erstellung einer Rampe erfolgte ebenfalls mehrheitlich.
Für die Erweiterung Gewerbegebiet Höllsteig in Rottenburg am Neckar - Ergenzingen hat der Gemeinderat die Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten an sich gezogen und mehrheitlich die Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.354.000,- € beschlossen. Im Anschluss hat der Gemeinderat die Tief- und Straßenbauarbeiten mit der geprüften Bruttoangebotssumme von 2.893.907,70 € mehrheitlich an die Firma Stumpp GmbH & Co.KG, Balingen, vergeben.
Zudem wurde für die Erschließungskosten im Baugebiet "Im Wiesengrund" in Rottenburg am Neckar – Seebronn einstimmig beschlossen, eine Abrechnungseinheit zu bilden. Die beitragsfähigen Erschließungskosten für die Anbaustraßen im Bebauungsplangebiet "Im Wiesengrund“ werden zusammengefasst ermittelt.
Abschließend wurde auch für die Erschließungskosten im Baugebiet " Engwiesen II" in Rottenburg am Neckar – Oberndorf einstimmig die Bildung einer Abrechnungseinheit beschlossen. Die beitragsfähigen Erschließungskosten für die beitragspflichtigen Anbaustraßen im Bebauungsplangebiet " Engwiesen II 1. Bauabschnitt" werden zusammengefasst ermittelt.
Geschäftsstelle Gemeinderat
19.03.2025
Zusätzliche Informationen und Dienste
