Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2023

Folgende Themen wurden behandelt:

  • Der Wahl von Herrn René Richter zum Abteilungskommandanten und Herrn Christoph Wollwinder zum 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rottenburg am Neckar, Abteilung Baisingen, wurde einstimmig zugestimmt.
  • Der Wahl von Herrn Matthias Beck zum Abteilungskommandanten und Herrn Manuel Baur zum 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rottenburg am Neckar, Abteilung Dettingen, wurde einstimmig zugestimmt.
  • Von den eingegangenen Bewerbungen wurden 20 Personen gewählt, die dem Amtsgericht als Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vorgeschlagen werden.
  • Einstimmig beschlossen wurde der Abbruch des nicht mehr sanierungsfähigen Gebäudeteils des Kindergartens Weiler und der Neubau der Erweiterung sowie die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes nach den Plänen des Architekturbüros Kreuzberger mit den errechneten Projektkosten in Höhe von 1,78 Mio. Euro (Baubeschluss). Dafür wurde einstimmig eine überplanmäßige Auszahlung mit 394.000 Euro beschlossen.
  • Die Arbeiten für die Sanierung der Oberlichter für die Otto-Locher-Halle wurden einstimmig an die Firma InduLight, 78586 Deilingen mit einem Auftragsvolumen von 144.473,26 Euro vergeben.
  • Die Arbeiten für die Gebäudeautomation an der Hohenberg Verbundschule wurden einstimmig an die Firma ME-Concept, 78669 Wellendingen mit einem Auftragsvolumen von 327.550 Euro vergeben.
  • Für die Fertigstellung des Jahresabschlusses 2022 wurden einstimmig verschiedene über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen bewilligt.
  • Einstimmig zugestimmt wurde der Übernahme von zwei Kommunalbürgschaften zu Gunsten der Kreissparkasse Tübingen und der Deutschen Kreditbank AG mit insgesamt 6,4 Mio. Euro für die Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH.
  • Einstimmig beschlossen wurde die 4. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Wirtschaft Tourismus Gastronomie (WTG).
  • Mehrheitlich beschlossen wurde die Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Sondernutzungssatzung. Für neu gegründete Einzelhandels- oder Gaststättengewerbe werden während der beiden ersten Betriebsjahre keine Sondernutzugsgebühren erhoben.
  • Für den Finanzhaushalt des Tiefbauamtes 2022 wurden einstimmig verschiedene über- und außerplanmäßige Auszahlungen bewilligt.
  • Mehrheitlich beschlossen wurde, dass die Eigenleistungen bei der Sanierung / Ersatz-Neubau von Hallen sowie beim Neubau von Hallen künftig abhängig von der Einwohnerzahl pauschaliert werden.
26.05.2023 - Geschäftsstelle Gemeinderat


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