Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2019

Folgende Themen wurden behandelt:

  • Der Bericht über die Stadtkonzeption Rottenburg 2030 wurde zur Kenntnis genommen.
  • Mehrheitlich wurde der Neugestaltung des Spielplatzes Deichelweiher in Rottenburg am Neckar auf Grundlage der vorgestellten Planung zugestimmt.
  • Der Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich „Heberlesgraben“ nach § 141 BauGB wurde zur Kenntnis genommen und den Inhalten wurde einstimmig zugestimmt. Zudem wurde
    • - einstimmig der Gebietsabgrenzung für das Sanierungsgebiet „Heberlesgraben“ zugestimmt,
    • - einstimmig die Fördersätze für private Bau- und Ordnungsmaßnahmen beschlossen,
    • - einstimmig die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Heberlesgraben“ gemäß § 142 Absatz 3 BauGB beschlossen. Die Frist für das Sanierungsverfahren wurde bis 30.04.2031 angesetzt.
  • Zum Bebauungsplan "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt", Rottenburg am Neckar - Kernstadt wurde
    • - den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen einstimmig zugestimmt,
    • - die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Dätzweg II – 1. Bauabschnitt“ in der Fassung vom 28.06.2019 mehrheitlich beschlossen,
    • - die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet in der Fassung vom 28.06.2019 mehrheitlich beschlossen,
    • - mehrheitlich beschlossen, den § 4a Abs. 3 BauGB – erneute verkürzte Auslegung – anzuwenden; Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden,
    • - der Begründung in der Fassung vom 28.06.2019 zum Bebauungsplan mehrheitlich zugestimmt,
    • - mehrheitlich beschlossen, die erneute Behördenbeteiligung einzuleiten.
  • Einstimmig beschlossen wurde, die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Kiebingen“ vom 21.10.2008 und die Verlängerungssatzung vom 26.07.2016 aufzuheben.
  • Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde,
    • - die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BBauG im Altstadtbereich der Stadt Rottenburg am Neckar vom 22.11.1977, ergänzt am 13.06.1978,
    • - der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den in der Anlage 3 zur Vorlage 2019/159 abgegrenzten Geltungsbereich.
  • Außerdem wurde die Änderung der Flüchtlings- und Obdachlosensatzung mehrheitlich beschlossen.
  • Einstimmig bewilligt wurde zum Baubeschluss Stichstraße Willy-Brandt-Straße / Bertha-von-Suttner-Straße in Rottenburg am Neckar
    • - für die Straßenbauarbeiten eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 60.000 €,
    • - für die Kanalbauarbeiten eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 60.000 €.
    • Zudem wurden die Straßen- und Kanalbauarbeiten für die Erschließung mit der geprüften Bruttoangebotssumme von 257.654,33 €, inkl. 6,0 % Nachlass an die Firma M. Knecht GmbH, Waldorfhäslach, einstimmig vergeben.
  • Mehrheitlich wurden die Straßen- und Kanalbauarbeiten für die Erschließung des ersten Teilbereiches des Baugebietes „Dietweg-Ost“ in Rottenburg am Neckar-Frommenhausen mit der geprüften Bruttoangebotssumme von 412.667,49 € an die Firma Gebr. Stumpp GmbH & Co.KG, Balingen vergeben.
  • Einstimmig wurde für die Kanalbauarbeiten für die Erschließung des Gewerbegebiets Etzwiesen II, 1. Erweiterung in Rottenburg am Neckar-Hailfingen eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100.000 € bewilligt. Zudem wurden die Straßen- und Kanalbauarbeiten mit der geprüften Bruttoangebotssumme von 771.958,37 €, inkl. 4,0 % Nachlass an die Firma Gebr. Stumpp GmbH & Co.KG, Balingen einstimmig vergeben.
  • Einstimmig beschlossen wurde, die Schulbezirke für die Grundschule Hohenbergschule und die Grundschule im Kreuzerfeld ab dem Schuljahr 2020/2021 wie folgt zu ändern:
    • Der Schulbezirk der Grundschule Hohenbergschule umfasst in der Kernstadt den Bereich nördlich des Neckars, der Schulbezirk der Grundschule im Kreuzerfeld umfasst in der Kernstadt den Bereich südlich des Neckars sowie die Ortschaft Weiler.
  • Einstimmig beschlossen wurde, dem Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SWR folgende Weisung zu erteilen:
    • Die Gesellschafterversammlung bestellt die EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019.
  • Einstimmig beschlossen wurde, der Empfehlung des Aufsichtsrats der SWR zu folgen und folgende Weisung an den Oberbürgermeister für sein Abstimmungsverhalten in der Gesellschafterversammlung der SWR zu erteilen:
    • a) Der Jahresabschluss 2018 wird wie vorgelegt festgestellt und der Lagebericht genehmigt.
    • b) Das Jahresergebnis in Höhe von 700.000 € wird an die Stadt Rottenburg am Neckar ausgeschüttet und in Höhe von 703.338,31 € der Gewinnrücklage zugeführt. Die Ausschüttung erfolgt zum 24.10.2019.
    • c) Die Geschäftsführung wird entlastet.
    • d) Der Aufsichtsrat wird entlastet.
  • Abschließend wurde der Finanz- / und Budgetbericht für das I. und II. Quartal 2019 zur Kenntnis genommen.

24.07.2019 - Geschäftsstelle Gemeinderat


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