Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.11.2019

Folgende Themen wurden behandelt:

  • Eingangs wurde folgender nichtöffentlich gefasster Beschluss bekannt gegeben: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 mehrheitlich beschlossen, dem Abschluss des Vertrages mit den Eigentümern über die Erneuerung des Gebäudes „Gartenstraße 10“ im Sanierungsverfahren "Heberlesgraben" in Rottenburg am Neckar zuzustimmen.

  • Die Satzungsänderung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sowie die Aufnahme einer Gestaltungsrichtlinie von Sondernutzungsflächen wurde vertagt.

  • Einstimmig beschlossen wurde die Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Stadt Rottenburg am Neckar.

  • Die Rechtsverordnung über die Sperrzeit in Gaststättenbetrieben während der Fasnet 2020 wurde mehrheitlich beschlossen.

  • Einstimmig beschlossen wurde, das Förderprogramm "kaufen-sanieren-gestalten" um den Bereich „schützen“ zu ergänzen.

  • Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Siebenlinden II“ - 6. Änderung in der Fassung vom 10.10.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde einstimmig beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 10.10.2019 zum Bebauungsplan wurde einstimmig zugestimmt. Einstimmig beschlossen wurde, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

  • Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Siebenlinden Süd“ - 1. Änderung in der Fassung vom 10.10.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde einstimmig beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 10.10.2019 zum Bebauungsplan wurde einstimmig zugestimmt. Einstimmig beschlossen wurde, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

  • Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Hasslerstraße“ - 4. Änderung in der Fassung vom 10.10.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde einstimmig beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 10.10.2019 zum Bebauungsplan wurde einstimmig zugestimmt. Einstimmig beschlossen wurde, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

  • Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Ziegelhütte I“ - 1. Änderung in der Fassung vom 10.10.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde einstimmig beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 10.10.2019 zum Bebauungsplan wurde einstimmig zugestimmt. Einstimmig beschlossen wurde, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

  • Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Ziegelhütte II“ - 2. Änderung in der Fassung vom 10.10.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde einstimmig beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 10.10.2019 zum Bebauungsplan wurde einstimmig zugestimmt. Einstimmig beschlossen wurde, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

  • Mehrheitlich beschlossen wurden die erneute Aufstellung des Bebauungsplans „Engwiesen II – 1. Bauabschnitt“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet gemäß § 74 LBO für den in der Planzeichnung in der Fassung vom 16.10.2019 umgrenzten Bereich. Es findet das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB Anwendung.

  • Mehrheitlich beschlossen wurden die Feststellung des Jahresabschlusses und der Bericht über das Geschäftsjahr 2018 des Eigenbetriebs Wirtschaft Tourismus Gastronomie Rottenburg am Neckar. Mehrheitlich beschlossen wurde, den Jahresüberschuss 2018 der Zuschusszahlung 2019 in Abzug zu bringen. Der Betriebsleiterin wurde Entlastung erteilt.

  • Der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wirtschaft Tourismus Gastronomie Rottenburg am Neckar wurde mehrheitlich beschlossen.

  • Abschließend wurde die Haushaltssatzung 2020 einschließlich Haushaltsplan und Stellenplan unter Berücksichtigung der Änderungsliste und der Finanzplan 2019 - 2023 einschließlich Investitionen / Investitionsfördermaßnahmen vorberaten.
28.11.2019 - Geschäftsstelle Gemeinderat


Zusätzliche Informationen und Dienste

Sitzungssaal mit kreisförmig angeordneten Sitzen und Empore