Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.09.2022

Folgende Themen wurden behandelt:

  • Folgende nichtöffentlich gefassten Beschlüsse wurden bekanntgegeben:
    • Herrn Sebastian Raudszus wurde die Funktion des kommissarischen stellvertretenden Leiter für das Ordnungsamt für eine Dauer von zwei Jahren übertragen. Beschlossen wurde der Erwerb des Grundstücks Flst. Nr. 311/1, Güterbahnhof 4, Gebäude- und Freifläche mit 12 a 85 m² sowie des Grundstücks Flst. Nr. 312/4, Poststraße, Landwirtschaftsfläche mit 10 a 65 m² jeweils Markung Rottenburg am Neckar.

  • Einstimmig beschlossen wurde, Frau Catrin Kläger als sachkundige Einwohnerin, Vertreterin Familien, in den Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss zu berufen.

  • Die Vertrauensperson des Bürgerbegehrens Schlachthof wurde angehört.

  • Vom Gemeinderat wurde mehrheitlich beschlossen, dass das Bürgerbegehren gegen eine städtische Beteiligung am Schlachthof Gärtringen und für die Fortführung des Schlachtbetriebs am Rottenburger Schlachthof zulässig ist.
    • - Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautet: Sind Sie dafür, dass der Beschluss zur städtischen Beteiligung am Schlachthof Gärtringen aufgehoben wird und der Schlachtbetrieb am Rottenburger Schlachthof fortgeführt werden soll?
    • - Der Gemeinderat setzt als Tag der Abstimmung für den Bürgerentscheid Sonntag, 22.01.2023 fest.
    • - Zur Information der Bürger*innen wird eine Informationsbroschüre mit dem in der Vorlage dargestellten Inhalt erstellt und gemeinsam mit den Wahlbenachrichtigungen an alle Walberechtigten verschickt.
    • - Für die Veröffentlichung von Beiträgen der im Gemeinderat sowie in den Ortschaftsräten vertretenen Listen in den Rottenburger Mitteilungen (ROMI) gilt eine Karenzzeit von zwei Monaten vor dem Bürgerentscheid. Wahlanzeigen in der letzten Ausgabe der Rottenburger Mitteilungen (ROMI) vor dem Bürgerentscheid sind auf Wahlaufrufe und Veranstaltungshinweise beschränkt. Die Bürgerinitiative erhält die Möglichkeit ihre Auffassung in zwei Ausgaben der Rottenburger Mitteilungen (ROMI) auf einer Seite darzulegen. Die Bürgerinitiative darf Veranstaltungshinweise kostenfrei in den Rottenburger Mitteilungen (ROMI) veröffentlichen.
    • - Der Gemeinderat legt fest, dass Wahlplakate ab dem 10.12.2022 angebracht werden dürfen.

  • Einstimmig hat der Gemeinderat die Beisitzenden des Gemeindewahlausschusses und deren persönliche Stellvertretung in der vorgeschlagenen und benannten Form aufgrund der Vorschläge der Fraktionen/Gruppierungen des Gemeinderats gewählt. Außerdem hat er einstimmig die Hauptamtsleiterin, Frau Silvia Seeliger, als weitere Stellvertreterin des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gewählt.

  • Die Tief- und Straßenbauarbeiten zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Rottenburg am Neckar–Frommenhausen wurden mit der geprüften Bruttoangebotssumme von 489.428,08 € an die Firma Gebr. Stumpp GmbH & Co.KG, Balingen einstimmig vergeben.

  • Einstimmig hat der Gemeinderat
    • - den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Bebauungsplans und Satzung über örtliche Bauvorschriften "Hinter dem Schloss" Rottenburg-Kernstadt zugestimmt,
      • - der Begründung in der Fassung vom 02.03.2022 zum Bebauungsplan zugestimmt,
      • - den Bebauungsplan „Hinter dem Schloss“ – 4. Änderung in der Fassung vom 02.03.2022 und die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet vom 02.03.2022 als Satzung beschlossen.

  • Mehrheitlich beschlossen wurde, den Auftrag zur Lieferung und Installation von Laptops sowie die Wartung aller Arbeitsplatzgeräte für 5 Jahre, an die Firma netgo Stuttgart GmbH im Gesamtvolumen von 1.577.773,40 € zu vergeben. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.032.623 € erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer.
27.09.2022 - Geschäftsstelle Gemeinderat


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